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Einer meiner Kollegen hat im Fach "Kommunikationssoziologie" über eine angebliche "Vertuschung" eines Plagiatsfalls an meiner Hochschule gesprochen. Am 17.5.2011 wollte ein sehr hartnäckiger Chatter bei Frontal 21 Information darüber haben, obwohl das Thema Veränderungen an der Universitäten war. Mein Kollege hat dieses Chatprotokoll in der Vorlesung verwendet, aber auch ein öffentliches Sitzungsprotokoll gezeigt, in dem der Fall besprochen worden war.

Wir haben den Professor genauso behandelt wie einen Studenten - bei den Studenten publizieren wir auch nicht deren Namen. Es gibt eine 5.0 (bzw. eine Rüge) und noch eine Chance, sofern es sich nicht um eine Abschlußarbeit handelt, was es in diesen Fall nicht ist.

Das scheint mir hier eher ein Experiment in selektiver Wahrnehmung zu sein. Der Begriff "Vertuschung" wird ohne weitere Reflektion übernommen. Was in einem öffentlichen Protokol steht, ist nicht "vertuschen". Es wird meistens emotional reagiert, nicht sachlich nüchtern analysiert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weiter nichts zum Person oder zu dem Fall sagen kann. Nicht weil ich feige bin, sondern weil Plagiieren keine anzeigepflichtige Straftat ist (nur der Urheber kann wegen Urheberrechtsverletzungen klagen). Wissenschafliches Fehlverhalten ist wissenschaftlich zu behandeln und ggf. zu bestrafen. Als Dekanin unterliege ich einer Amtsverschwiegenheit.

Ich bin immer bereit, über Plagiat zu diskutieren - man muss mich nur fragen.

Simeons Attacke[]

Tja, verehrte weise Frau, das war ja mal ein Auftritt Ihres Kollegen Simeon bei YouTube! (Prof. Dr. Thomas Simeon (HTW Berlin) über Plagiatsskandale, Handhabungen und Konsequenzen)

Zitat: „Es gibt ja auch berühmte Plagiatsjägerinnen, hier, an dieser Hochschule, die haben über alle anderen Plagiate erzählt, aber nicht darüber.“

Ich denke, Sie weisen hier zu Recht darauf hin, dass Ihnen in Folge eines Rollenkonflikts in dieser ‚hauseigenen’ Sache die Hände gebunden sind oder – wie die alten Griechen sagten – das ‚Gehege der Zähne’ wohl zu hüten ist.

Der Kollege steigerte sich dann ja gegen Ende in ein Crescendo, das die Grenzen des eigenen Fachgebiets doch anscheinend weit überschritt. Ich meine hiermit die Ausführungen, welche den Standpunkt vertraten, ein Betrugstatbestand sei auch dann erfüllt, wenn der Plagiator sich nur ideelle Vorteile verschafft, z.B. Anerkennung. Insofern habe die Uni Bayreuth Anzeige erstatten müssen, was sie nicht getan habe. Dies könne man „Strafvereitelung im Amt“ nennen. Oweia! Da fällt mir ein, ich hatte bei GuttenPlag mal einen Forumbeitrag verfasst, dessen Titel dort zwar einen Artikel in der ZEIT kritisierte, der mir indes auch im hiesigen Fall nicht ganz unangebracht erscheint: Ceterum censeo: Si tacuisses, philosophus mansisses!

Irgendwie wirkte diese Veranstaltung ausgesprochen peinlich und sie schadet daher der Sache der Bekämpfung des Plagiarismus mehr als dass sie ihr nützt. Über psychologische Implikationen, die Person des Vortragenden betreffend, verbietet es sich aus naheliegenden Gründen, hierzu fachliche Überlegungen anzustellen, wiewohl es mich, wie man so sagt, in den Fingern juckt.

Ihnen weiterhin viel Erfolg! Besten Gruß Kreuzritter 01:38, 22. Mai 2011 (UTC)