GuttenPlag Wiki

Das wird ja immer toller. Der Bericht der B-Uni lässt wissen. Im Studium wurden die Klausuren anonym bewertet. Die Studienleistungen von G. entsprachen insgesamt einer DREI MINUS. Also zu schlecht für die Zulassung zur Promotion.

Ausnahmsweise wurde er zur Promotion zugelassen, weil er zwei Scheine vorweisen konnte, die mit “gut” bewertet wurden.

Jetzt der Hammer: diese Scheine wurden, wie der Bericht der Kommission vermuten lässt, möglicherweise erst NACH dem Studium erworben. (??)

Hatte der Student zu Guttenberg während seines Studiums, falls anonym benotet, nicht wenigstens einen einzigen Schein “gut” ?

Als bereits bekannt war, dass die Note zur Promotion nicht reicht, wurden vom ehrgeizigen CSU-Mann Guttenberg noch beim anvisierten Doktorvater (CSU-nah) und beim Zweitgutachter (CSU-nah) NACHTRÄGLICH (?) zwei Scheine erworben bzw. nachgereicht, die von den “Parteifreunden” (?) der Parteifamilie gefälligerweise mit “gut” benotet wurden. Unter Parteifreunden eben, um dem aufstrebenden Parteifreund zu ermöglichen, mit einem Doktortitel für sich (und damit für die Partei) zu werben. (In doppelten Klammern: und sich peinlicherweise einen erschwindelten Doktortitel auf Käppi /!!/ und Kragen /!!/ sticken zu lassen. )

Es geht um die Frage, wann ein Student auch mit nicht hinreichenden Leistungen nachträglich zugelassen wird. Hier der Originaltext der B-Uni. Jeder Schelm mag sich etwas dabei denken oder nicht. Hervorhebungen von mir, Dr. Klungs, Dr. klungsoris causa.

Auf S. 36 f (...) "Die Kommission regt an, in den Promotionsordnungen bestehende Dispensregelungen – also die Möglichkeit, sich von bestimmten Notenerfordernissen, die eigentlich erfüllt sein müssen, befreien zu lassen – zu überprüfen. (...) DIE DERZEIT in der Rechtswissenschaft FÜR EINEN DISPENS erforderlichen mindestens mit „gut“ bewerteten Seminarscheine (...) SOLLTEN ZUDEM IM STUDIUM ERBRACHT WERDEN. [Anm. Klungs: “erbracht worden sein”.] WERDEN DIE SCHEINE ERST NACH ABSCHLUSS DES STUDIUMS ERBRACHT, IST DIE [Seitenwechsel zu Seite 37) EXAMENSNOTEN BEKANNT. "

Und jetzt zitiert Klungs von S. 37 so groß wie möglich:

ES IST dann zumindest DENKBAR, DASS DIE ERWARTUNGSHALTUNG ENTSTEHT, ALLES ANDERE ALS DIE BEWERTUNG der Seminarleistungen MIT MINDESTENS DER NOTE “gut” sei eine Z U M U T U N G." (Anm. Klungs: da wendet sich der Gast mit Grausen. Schlechter als "gut" ist also gewissermaßen eine ZUMUTUNG !! Wenn es während des Studiums nicht zum "glatt befriedigend" gereicht hat, dann stehen EINEM die Einsen und Bestnoten eigentlich zu? Alles andere eine ZUMUTUNG? Jo mei, warum hat sich der Freiherr denn überhaupt ein Studium "zugemutet"?)

Die B-Uni weiter: "Dies würde vermieden, wenn die Seminare während des Studiums absolviert werden müssen; Seminarleistungen im Studium werden nicht mit Blick auf die Dispensvoraussetzungen einer Promotion bewertet." Soweit Zitat B-Uni.

(Anm. Klungs: dürfen auch andere Studenten an der B-Uni selbst nach Studienabschluss in ihrem Fach noch Scheine erwerben, wenn ihnen deren Note nicht vorteilhaft genug war? Plebs und parteibuchfreies sonstiges Gesocks wird ja wohl noch wenigstens fragen würden. Ende des "Inkurses")

Klungs

92.205.117.94 16:52, 16. Mai 2011 (UTC)