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Sei-te | “Verfassung und Verfassungsvertrag” | Unzitierte Quelle | Quelle/Beleg/Finder |
15 | „E pluribus unum“, „Aus vielem eines“ - so lautete das Motto, unter dem vor über 215 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden. Ein Motto, das programmatisch zu verstehen ist.
Das Land, das wie kein anderes den Pluralismus auf seine Fahnen geschrieben hat, eröffnet erst auf dieser einheitlichen, gemeinsamen Basis den Spielraum für die Entfaltung von Vielheit. Sich zu einer Nation zu vereinigen, die ursprünglich autonome Vielfalt gegen einen von der Zentralregierung gewährten Pluralismus einzutauschen bedeutete indes Verzicht; die bisher unter losem Konföderationsdach weitgehend selbständigen Einzelstaaten mussten um des Gemeinsamen willen den Anspruch auf das Eigene zurückschrauben und Souveränitätsrechte abgeben. |
“E pluribus unum", "Aus vielem eines" - so lautete das Motto, unter dem vor rund 200 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden, und dieses Motto ist programmatisch zu verstehen.
Das Land, das wie kein anderes den Pluralismus auf seine Fahnen geschrieben hat, eröffnet erst auf dieser einheitlichen, gemeinsamen Basis den Spielraum für die Entfaltung von Vielheit. Sich zu einer Nation zu vereinigen, die ursprüngliche autonome Vielfalt gegen einen von einer Zentralregierung gewährten Pluralismus einzutauschen bedeutete natürlich Verzicht; die bisher unter losem Konföderationsdach weitgehend selbständigen Einzelstaaten mußten um des Gemeinsamen willen den Anspruch auf das Eigene zurückschrauben und Souveränitätsrechte abgeben. |
Übernommen aus:
Dr. Barbara Zehnpfennig, “Das Experiment einer großräumigen Republik”, FAZ, 27. November 1997.
http://lernarchiv.bildung.hessen.de/sek_ii/powi/dem/eu/EU-USA/zehnpfennig.rtf
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16 | Wie schwer ein solcher Verzicht fällt, wie nahe das Eigene und wie fern das Gemeinsame erscheint, wenn man beides gegeneinander abzuwägen beginnt, zeigt sich in aller Deutlichkeit in dem schwierigen Prozess der europäischen Einigung, der so mühsam und zäh vonstatten geht und daher auch weiterhin so wenig Begeisterung zu erwecken vermag. Gerade angesichts dieser Schwierigkeiten erscheint es angebracht, sich mit einigen Argumenten und Grundfragen zu beschäftigen, mit denen man damals, als es um die amerikanische Einigung ging, für und wider die bundesstaatliche Lösung focht und zu ermitteln, welches Modell der Vermittlung von Einheit und Vielfalt schließlich die Mehrheit überzeugte. | Wie schwer ein solcher Verzicht fällt, wie nahe das Eigene und wie fern das Gemeinsame erscheint, wenn man beides gegeneinander abzuwägen beginnt, zeigt sich in aller Deutlichkeit in dem schwierigen Prozeß der europäischen Einigung, der so mühsam und zäh vonstatten geht und daher auch so wenig Begeisterung zu erwecken vermag. Gerade angesichts dieser Schwierigkeiten ist es verlockend, sich mit den Argumenten zu beschäftigen, mit denen man damals, als es um die amerikanische Einigung ging, für und wider die bundesstaatliche Lösung focht und welches Modell der Vermittlung von Einheit und Vielfalt schließlich die Mehrheit überzeugte. | Übernommen aus:
Dr. Barbara Zehnpfennig, “Das Experiment einer großräumigen Republik”, FAZ, 27. November 1997.
http://lernarchiv.bildung.hessen.de/sek_ii/powi/dem/eu/EU-USA/zehnpfennig.rtf
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16 | Als der europäische Verfassungskonvent seine Beratungen aufnahm, war dies von allgemein verbreiteter Skepsis begleitet. Die Erwartungen wurden von allen Beleiligten heruntergespielt. Bezeichnenderweise schien (zumindest in der Anfangsphase des Konvents) nur in den USA Vertrauen in das neue Werk der Europäer zu bestehen. Dort wurde der Verfassungskonvent in den Medien wie in der polititschen Debatte zuweilen ungeniert mit dem Konvent von Philadelphia verglichen. | Als der Konvent am 28. Februar 2002 seine
Beratungen aufnahm, war dies von allgemein verbreiteter Skepsis begleitet. Die Erwartungen wurden von allen Beteiligten heruntergespielt.
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Übernommen aus:
Ludger Kühnhardt, “Weichenstellungen und Auswirkungen”. In: Der Verfassungsentwurf des EU-Konvents. Bewertung der Strukturentscheidungen. Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 2003
www.zei.de/download/zei_dp/dp_c124_zei.pdf
http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/sprachlog/kultur/2011-02-16/guttenberg-roadkill#comment-23769 |
115 | Die Forderung nach einer eindeutigeren Zuständigkeitsverteilung zwischen Europäischer Union und Mitgliedsstaaten bzw. Regionen stand und steht bis heute in zahlreichen Überlegungen an zentraler Stelle. [im Original kein Absatz, afl]
Ein Kompetenzkatalog stellte – neben der Grundrechtecharta – für viele die Konkretion des Verfassungsgedankens dar. Mit einem Kompetenzkatalog sollte das Prinzip funktional definierter Handlungsbefugnisse zugunsten rechtsgebietlich definierter Zuständigkeiten überwunden werden. Statt der Vielzahl von Regelungen auf EU-Ebene als Ergebnis der induktiven Vergemeinschaftung sollten bereits in Fischers Humboldt-Rede die Kompetenzen nach dem Prinzip der horizontalen (zwischen den Institutionen), besonders aber der vertikalen Gewaltenteilung zwischen EU-Ebene und Mitgliedsstaaten geordnet werden.
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Die Forderung nach einer eindeutigeren Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und
Mitgliedsstaaten bzw. Regionen steht in allen Überlegungen an zentraler Stelle.
neben der Grundrechtecharta – „gegenwärtig die Konkretion des Verfassungsgedankens dar“266. Mit einem Kompetenzkatalog soll das Prinzip funktional definierter Handlungsbefugnisse“ zugunsten rechtsgebietlich definierter Zuständigkeiten überwunden werden. Statt der Vielzahl von Regelungen auf EU-Ebene als Ergebnis der induktiven Vergemeinschaftung sollen die
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Übernommen aus:
Sonja Volkmann-Schluck, Die Debatte um eine europäische Verfassung, 2001
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011 |
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Insgesamt hat sich herausgestellt, dass das ursprünglich zwischenstaatlich konzipierte europäische Recht der anfänglichen Wirtschaftsgemeinschaft im Laufe
desIntegrationsprozesses immer mehr konstitutionelle Funktionsnormen entwickelt hat. Solegitimierendie Verträge europäische Macht, indem sie dem Bürger Wahlmöglichkeiten und Petitionsrechte einräumen. Die Verträge begrenzen Macht, indem sie die individuellen Menschenrechte der EU-Bürger schützen. Es hat sich gezeigt, dass diese Konstitutionalisierung maßgeblich vomEuGH forciert wurde, welcher bereits in den sechziger Jahren europäischem Recht Vorrang vor nationalem Recht zusprach und ein Garant individueller Rechte wurde, indem er dem Einzelnen Klagemöglichkeiten gegen Vertragsverstöße durch die Mitgliedsstaaten gab. Gleichzeitig ist aber auch offensichtlich geworden, dass die Verträge und die EuGH-Rechtssprechung wesentliche Funktionen einer Verfassung nicht erfüllen können, denn sie leiten sich nicht vompouvoir constituanteines souveränen Volkes ab und bieten dem Bürger nur unzureichende Möglichkeiten, die Politik der Union demokratisch mitzugestalten. Erschwerend kommen die Sprachbarrieren zwischen den Mitgliedsstaaten hinzu, die verhindern, dass eine europäische Öffentlichkeit zustande kommt, die für das Funktionieren einer Verfassung unerlässlich ist. Auch aus diesem Defizit lässt sich schließen, dass eine europäi- sche Konstitution nicht die staatlichen Verfassungen ersetzen kann, weil sie nicht gänzlich über die nötigen demokratischen Strukturen und Voraussetzungen, wie sie üblicherweise vom Staat gewährleistet werden, verfügen würde. |
Dabei hat sich herausgestellt, dass das ursprünglich zwischenstaatlich konzipierte europäische
Recht der anfänglichen Wirtschaftsgemeinschaft im Laufe des Integrationsprozesses immer mehr konstitutionelle Funktionsnormen entwickelt hat. So legitimieren die Verträge europäische Macht, indem sie dem Bürger Wahlmöglichkeiten und Petitionsrechte einräumen. Die Verträge begrenzen Macht, indem sie die individuellen Menschenrechte der EU-Bürger schützen. Es hat sich gezeigt, dass diese Konstitutionalisierung maßgeblich vom EuGH forciert wurde, welcher bereits in den sechziger Jahren europäischem Recht Vorrang vor nationalem Recht zusprach und Gleichzeitig ist aber auch deutlich geworden, dass die Verträge und die EuGH-Rechtssprechung wesentliche Funktionen einer Verfassung nicht erfüllen können, denn sie leiten sich nicht vom pouvoir constituant eines souveränen Volkes ab und bieten dem Bürger nur unzureichende Möglichkeiten, die Politik der Union demokratisch mitzugestalten. Erschwerend kommen die Sprachbarrieren zwischen den Mitgliedsstaaten hinzu, die verhindern, dass eine europäische Öffentlichkeit zustande kommt, die für Funktionieren einer Verfassung unerlässlich ist. Aus diesem Defizit lässt sich schließen, dass eine europäische Konstitution nicht die staatlichen Verfassungen ersetzen kann, weil sie nicht über die nötigen demokratischen Strukturen und Voraussetzungen, wie sie üblicherweise vom Staat gewährleistet werden, verfügt. |
Übernommen aus:
Sonja Volkmann-Schluck, “Die Debatte um eine europäische Verfassung Leitbilder - Konzepte - Strategien”, CAP Working Papers, 2001
http://www.isn.ethz.ch/isn/Digital-Library/Publications/Detail/?ord516=OrgaGrp&ots591=0c54e3b3-1e9c-be1e-2c24-a6a8c7060233&lng=en&id=44617 |
119 | Die Verfassungspläne, die während der Integrationsgeschichte vom Europäi- schen Parlament entworfen wurden, hatten zum Ziel, diese Dezite zu lösen und die unübersichtlichen Verträge durch ein einzelnes, übersichtliches Dokument zu ersetzen. Initiativen zur Konstitutionalisierung der Europäischen Union entstanden immer dann, wenn eine innere Krise diese Probleme sichtbar machte oder wenn die europäische Integration durch Einflüsse von außen sich qualitativ veränderte. So war der Entwurf der Ad-hoc-Versammlung eine Reaktion auf die Korea- Krise und sollte den Übergang zu einer politischen Gemeinschaft markieren. Ähnlich versuchte derHerman-Entwurfvon 1994, ein neues Selbstverständnis der Europäischen Union nach dem Ende des Kalten Krieges zu denieren. Die be iden neueren Entwürfe des Europäischen Parlamentes von 1984 und 1994 entstanden, um die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union auch nach ei- ner Erweiterung ihrer Mitgliederzahl zu sichern. Der Entwurf des Parlamentes von 1994 reagierte auf die Akzeptanzkrise nach dem Maastrichter Vertrag, der zwar immer mehr politische Befugnisse auf die Gemeinschaft übertragen, dem Bürger aber kaum Gestaltungsmöglichkeiten europäischer Politik gegeben hatte.
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Die Verfassungspläne, die während der Integrationsgeschichte vom Europäischen Parlament entworfen wurden, hatten zum Ziel, diese Defizite zu lösen und die unübersichtlichen Verträge durch ein einzelnes, übersichtliches Dokument zu ersetzen. Initiativen zur Konstitutionalisierung der EU entstanden immer dann, wenn eine innere Krise diese Probleme sichtbar machte oder wenn die europäische Integration durch Einflüsse von außen sich qualitativ veränderte. So war der Entwurf der Ad-hoc-Versammlung eine Reaktion auf die Korea-Krise und sollte den Übergang zu einer politischen Gemeinschaft markieren. Ähnlich versuchte der Herman-Entwurf von 1994, ein neues Selbstverständnis der EU nach dem Ende des Kalten Krieges zu definieren. Die beiden neueren Entwürfe des EP von 1984 und 1994 entstanden, um die Handlungsfähigkeit der EU auch nach einer Erweiterung ihrer Mitgliederzahl zu sichern. Der EP-Entwurf von 1994 reagierte auf die Akzeptanzkrise nach dem Maastrichter Vertrag, der zwar immer mehr politische Befugnisse auf die Gemeinschaft übertrug, dem Bürger aber kaum Gestaltungsmöglichkeiten europäischer Politik gab.
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Übernommen aus:
Sonja Volkmann-Schluck, “Die Debatte um eine europäische Verfassung Leitbilder - Konzepte - Strategien”, CAP Working Papers, 2001
http://www.isn.ethz.ch/isn/Digital-Library/Publications/Detail/?ord516=OrgaGrp&ots591=0c54e3b3-1e9c-be1e-2c24-a6a8c7060233&lng=en&id=44617 |
130 | Völkerrecht kein homogenes Staatsvolk bzw eine " subjektive Bekenntnisgemeinschaft" im Sinne einer " Nation" sondern rekurriert auf die Bevölkerung als Anzahl sess hafter Menschen Bezüglich des ausgeführt dass es nur auf die souveräne Selbstregierung und rechtliche Unabhängigkeit ankommen könne nicht aber darauf wie die Wahrnehmung der Staatsgewalt in der Staatenverbindung intern aufgeteilt ist Im Wesentlichen ist die noch fehlende " Staatsqualität" des völkerrechtlichen Staatenbundes Europäische Union auf den mangelnden Staatsgründungswillen ihrer Mitgliedstaaten zurückzuführen und weniger auf die fehlende hinreichende Staatsgewalt oder die in den Gründungsverträgen enthaltenen Garantien für die einzelstaatliche Identität Art 6 Abs 3 EUV und Selbstständigkeit 354 352 Die | Was die Existenz eines „europäischen Volkes“ anbelangt, so verlangt das Völkerrecht an sich auch kein homogenes Staatsvolk bzw. eine „subjektive Bekenntnisgemeinschaft“ im Sinne einer „Nation“, sondern stellt auf die Bevölkerung als Anzahl sesshafter Menschen ab. Hinsichtlich der fehlenden Staatsgewalt wurde vorstehend schon ausgeführt, dass es nur auf die souveräne Selbstregierung und rechtliche Unabhängigkeit, nicht aber darauf ankomme, wie die Wahrnehmung der Staatsgewalt in der Staatenverbindung intern aufgeteilt ist. Die noch fehlende Staatsqualität des völkerrechtlichen Staatenbundes EU ist daher vor allem auf den mangelnden Staatsgründungswillen ihrer Mitgliedstaaten zurückzuführen und weniger auf die fehlende hinreichende Staatsgewalt oder die in den Gründungsverträgen enthaltenen Garantien für die einzelstaatliche Identität (Art. 6 Was die Existenz eines „europäischen Volkes“ anbelangt, so verlangt das Völkerrecht an sich auch kein homogenes Staatsvolk bzw. eine „subjektive Bekenntnisgemeinschaft“ im Sinne einer „Nation“, sondern stellt auf die Bevölkerung als Anzahl sesshafter Menschen ab. Hinsichtlich der fehlenden Staatsgewalt wurde vorstehend schon ausgeführt, dass es nur auf die souveräne Selbstregierung und rechtliche Unabhängigkeit, nicht aber darauf ankomme, wie die Wahrnehmung der Staatsgewalt in der Staatenverbindung intern aufgeteilt ist. Die noch fehlende Staatsqualität des völkerrechtlichen Staatenbundes EU ist daher vor allem auf den mangelnden Staatsgründungswillen ihrer Mitgliedstaaten zurückzuführen und weniger auf die fehlende hinreichende Staatsgewalt oder die in den Gründungsverträgen enthaltenen Garantien für die einzelstaatliche Identität (Art. 6 Abs. 3 EUV) und Selbstständigkeit.21 | Übernommen aus:
Waldemar Hummer, Verfassungskonvent und neue Konventsmethode - Instrumente zur “Verstaatlichung” der EU? In: Politische Studien Sonderheft 1/2003, S. 53-64; Zitat: S. 56
http://www.hss.de/fileadmin/migration/downloads/politische_studien_sonderheft_1_2003.pdf
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153 | Im Zuge der Integration hat sich schließlich ein Hoheitsträger herausgebildet, der Recht setzt, ohne Staat zu sein. Der überkommene, seit nun- mehr dreihundert Jahren gültige und nahezu zum Dogma erhobene Konnex von Staat und Recht,
von Staatsgewalt und Rechtsetzung wird hiermit relativiert, wenn nicht durchbrochen. Regierungsgewalt und Rechtsetzung dürfen nunmehr als Erscheinungen begriffen werden, die auch jenseits der Staatlichkeit erfolgen.
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Im Zuge der Integration hat sich ein Hoheitsträger
herausgebildet, der Recht setzt, ohne Staat zu sein. Der überkommene, seit nunmehr dreihundert Jahren gültige und zum Dogma erhobene Konnex von Staat und Recht, von Staatsgewalt und Rechtsetzung wird dadurch durchbrochen. Regierungsgewalt und Rechtsetzung müssen nunmehr als Erscheinungen begriffen werden, die auch jenseits der Staatlichkeit erfolgen.
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Übernommen aus:
Nettesheim, Die konsoziative Föderation von EU und Mitgliedstaaten, ZeuS 2002, 507 ff.
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011
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154 | Im „Streit um die Verfassung der Europäischen Union“ ging es allerdings nicht nur um Begrifflichkeiten: Er dreht sich bis heute auch allgemein um die politische und staatstheoretische Bedeutung des Primärrechts der Union auf der einen und des nationalen Verfassungsrechts auf der anderen Seite, und damit auch um die Bedeutung der Institutionen Union und Staat. | Mittlerweile ist ein Streit um die Verfassung der Europäischen Union entbrannt, bei dem es nicht nur um Begriffe geht: Es geht auch allgemein um die politische und staatstheoretische Bedeutung des Primärrechts der Union auf der einen und des nationalen Verfassungsrechts auf der anderen Seite, und damit auch um die Bedeutung der Institutionen Union und Staat. | Übernommen aus:
Thomas Schmitz, Integration in der Supranationalen Union, (Habilitationsschrift), in: Schriftenreihe "Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft", Bd. 245, bei der[1]Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, v. März 2001 |
169 | die Verfassung ist ein klassisches Mittel, die Macht des Staates zu begrenzen. Sie kann aber auch dazu missbraucht werden, die Machtfülle, die staatliche Institutionen angesammelt haben, ex post zu legitimieren und weiter auszubauen.
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Die Verfassung ist ein klassisches Mittel, die Macht des Staates zu begrenzen. Aber sie kann auch dazu mißbraucht werden, Macht, die staatlliche Institutionen an sich gerissen haben, im nachhinein zu legitimieren und weiter auszubauen.
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Übernommen aus:
Vaubel, Europa droht eine Regulierungsspirale, in: FAZ v. 10. Juli 2003:
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011
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192 - 193 | In der Absicht, abschließend die Geschichte Europas als Ganzes in den Blick zu nehmen, ergeben sich aus dieser (limitierten) tour d’horizon einige Folgerungen, die gleichzeitig einer weitergehenden interdisziplinären Bearbeitung bedürften. Zum einen: Die Geschichte Europas ist in weiten Teilen ihre eigene Rezeptions-
geschichte. Dielongue duréeist ein Zivilisationsprozess, der in hohem Maße aus Traditionswahrnehmungen gespeist wird. Für Europa gilt, wasB.Andersonüber die Nationen gesagt hat: Es ist eine „imagined community“, besteht also, wenn es besteht, vor allem in den Köpfen der Menschen. Möglicherweise, das wäre das zweite Ergebnis, ließe sich das analytische Instrumentarium für eine Verfassungsgeschichte Europas verfeinern. Das oft genutzte Begriffspaar Rationalisierung und Modernisierung als Leitfaden einer europäischen Geschichte ist für sich alleine eine zu grobe und übrigens auch zu vieldeutige Kategorisierung, um zur Beschreibung einer Langen Dauer der abendländischen Zivilisation zu taugen. Hilfreicher als ein lineares Fortschrittsmodell wäre ei- nes, das an jedem Zeitpunkt der Entwicklung auch die dazugehörige Refexionüber diese Entwicklung einbezöge: welche historischen Weltbilder liefern den Wahrnehmungs- und Urteilsrahmen, innerhalb dessen sich die Entwicklungsschritte vollziehen? Welche kollektiven Erinnerungen, welche Vorbilder, welche Mythen, welche Metaphern, welche rückwärtsgewandten Utopien bilden die „Folie“, auf deren Hintergrund der Prozess der Zivilisation abläuft? Erst wenn der Zusammenhang zwischen Logos und Mythos, zwischen Zukunftsentwurf und Vergangenheitsbild hergestellt sein wird, kann man die lange Renaissance Euro- pas, die Verwestlichung des Abendlandes angemessen beschreiben und damit der Verfassungsgeschichte einen tatsächlich würdigen Rahmen ermöglichen.
und zu analysieren. In jeden Zeitpunkt ist die ganze europäische Vorgeschichte mit eingeschlossen und muss jeweils mitgedacht werden, und zwar zugleich auf zwei Ebenen: Als Realgeschichte wie als mythisch vermittelte Vergangenheitswahrnehmung, als welche sich Geschichte in dauernder Verwandlung ständig wiederholt. Der tiefste Grund für den Aufstieg wie auch für die Gefährdung Europas liegt vielleicht in dieser immerwährenden Suche nach der verlorenen, der geahnten und erhofften aurea aetas. |
Für den Historiker in der Absicht, die Geschichte Europas als Ganzes in
den Blick zu nehmen, ergeben sich zum Abschluß aus dieser tour d’horizon einige Folgerungen. Das erste Ergebnis kann kurz gefaßt werden: Die Geschichte Europas ist in weiten Teilen ihre eigene Rezeptionsgeschichte. Die longue durée, wie sie hier beispielsweise umrissen wurde, ist ein Zivilisationsprozeß, der in hohem Maße aus Traditionswahrnehmungen gespeist wird. Für Europa gilt, was Benedict Anderson über die Nationen gesagt hat: Es ist eine imagined community, besteht also, wenn es besteht, vor allem in den Köpfen derMenschen. Möglicherweise, das wäre das zweite Ergebnis, ließe sich das analytische Instrumentarium für eine Geschichte Europas verfeinern. Rationalisierung und Modernisierung als Leitfäden einer europäischen Geschichte sind für sich alleine zu grobe und übrigens auch zu vieldeutige Kategorien, um zur Beschreibung einer Langen Dauer der abendländischen Zivilisation zu taugen. Hilfreicher als ein lineares Fortschrittsmodell wäre eins, das an jedem Zeitpunkt der Entwicklung auch die dazugehörige Reflexion über diese Entwicklung einbezöge: welche historischen Weltbilder liefern den Wahrnehmungs- und Urteilsrahmen, innerhalb dessen sich die Entwicklungsschritte vollziehen? Welche kollektiven Erinnerungen, welche Vorbilder, welche Mythen, welche Metaphern, welche rückwärtsgewandten Utopien bilden die Folie, auf deren Hintergrund der Prozeß der Zivilisation abläuft? Erst wenn wir den Zusammenhang zwischen Logos und Mythos, zwischen Zukunftsentwurf und Vergangenheitsbild hergestellt haben, können wir die lange Renaissance Europas, die Verwestlichung des Abendlandes angemessen beschreiben.
und zu analysieren. In jeden Zeitpunkt ist die ganze europäische Vorgeschichte mit eingeschlossen und muß jeweils mitgedacht werden, und zwar zugleich auf zwei Ebenen: Als Realgeschichte wie als mythisch vermittelte Vergangenheitswahrnehmung, als welche sich Geschichte in dauernder Verwandlung ständig wiederholt. [...] Der tiefste Grund für den Aufstieg wie auch für die Gefährdung Europas liegt vielleicht in dieser immerwährenden Suche nach der verlorenen, der geahnten und gehofften aurea aetas, die stets gleich hinter dem Horizont beginnt. |
Übernommen aus:
Hagen Schulze, “Die Identität Europas und die Wiederkehr der Antike”, 1999
Betroffener Autor wurde bereits per mail informiert.
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197 | “Ich meine noch etwas von Burgharts Text (3. Absatz, Seite 2: "taking for granted") auf Seite 197 von Guttenberg ausgemacht zu haben, die Suchfunktion von libreka sagt mir aber nicht ob das dort als Zitat gekennzeichnet ist oder nicht.” | ||
198 | J.F. Kennedys Konzept der Partnerschaft von Gleichen, sein Einfluss auf MacMillans Bei- trittsgesuch zur Europäischen Gemeinschaft 1961 und die frühe Beschäftigung amerikani- scher Universitäten mit der Theorie und Praxis europäischer Integration sind weitere Beispiele konstruktiven amerikanischen Interesses. W. Hallstein hat diese Interaktion zwischen ameri- kanischem Interesse und notwendiger Erklä- rung komplexer europäischer Vorgänge prä- gend mitgestaltet. In Teilen ungebrochen aktuell lesen sich Hallsteins Clayton-Vorlesungen mit dem Titel "Die Einheit Europas – Herausforde- rung und Hoffnung" im April 1962 in Bos- ton20 oder die (selbst verfassten) Berichte über seine regelmäßigen Gespräche mit Präsident Kennedy sowie seine Reden in Washington und New York aus den Jahren 1961-63.21 Ernst Haas hat schon Anfang der 50er Jahre an der Universität Berkeley eine Vorlesung über die Rechtsnatur der EGKS eingerichtet. Heute be- herbergen mehr als 15 amerikanische Universi- täten ein "European Union Center"...
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John F. Kennedys Konzept der Partnerschaft von Gleichen, sein Einfluß auf MacMillans Bei- trittsgesuch zur Europäischen Gemeinschaft 1961 und die frühe Beschäftigung amerikani- scher Universitäten mit der Theorie und Praxis europäischer Integration sind weitere Beispiele konstruktiven amerikanischen Interesses. Wal- ter Hallstein hat diese Interaktion zwischen amerikanischem Interesse und notwendiger Er- klärung komplexer europäischer Vorgänge prä- gend mitgestaltet. Auch heute noch ist es loh- nend und intellektuell wie politisch fesselnd, Hallsteins Clayton-Vorlesungen mit dem Titel "Die Einheit Europas – Herausforderung und Hoffnung" im April 1962 in Boston oder die Berichte über seine regelmäßigen Gespräche mit Präsident Kennedy sowie seine Reden in Wa- shington und New York aus den Jahren 1961-63 nachzulesen. Professor Ernst Haas hat schon Anfang der 50er Jahre an der Universität Ber- keley eine Vorlesung über die Rechtsnatur der EGKS eingerichtet. Heute beherbergt Berkeley eines der 15 European Union Centers an ame- rikanischen Universitäten.
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Übernommen aus:
Burghardt, Die europäische Verfassungsentwicklung aus dem Blickwinkel der USA. Vor- trag der Humboldt Universität zu Berlin, 06. Juni 2002, 4:
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011 |
215 - 217 | Eine wesentliche Ursache des Verkennens poli- tischer wie rechtlicher Realitäten der USA liegt eventuell darin, dass sich Europäer wiederkeh- rend von vordergründigen Identitäten und for- malen Parallelen der Herrschaftssysteme diesseits und jenseits des Atlantiks täuschen lassen. Sie neigen dazu, Varianten desselben Herr- schaftsmodus zu identifizieren, wo tatsächlich Struktur- und Funktionsunterschiede der poli- tischen Institutionenordnungen vorhanden sind. | Die wichtigste Ursache des Verkennens politi- scher Realitäten der USA liegt vermutlich darin, daß sich Deutsche und andere Kontinentaleu- ropäer immer wieder von vordergründigen Identitäten und formalen Parallelen der Herrschaftssysteme diesseits und jenseits des Atlan- tiks täuschen lassen. Sie diagnostizieren Varian- ten desselben Herrschaftsmodus, wo tatsächlich Struktur- und Funktionsunterschiede der poli- tischen Institutionenordnungen vorhanden sind. [...]
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Übernommen aus:
Wasser, Amerikanische Präsidialdemokratie , in: Informationen zur politischen Bildung 1997, 11
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011
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215 - 217 | Ableitbar ist dieses Fehlurteil auch aus einer ge- wissen Ambivalenz[18] mit der die amerikani- schen Verfassungsväter die Schaffung ihrer Re- publik ins Werk setzten. Sie gingen einerseits von weithin bekannten Ideen und Einrichtun- gen des „abendländisch-europäischen Kultur- kreises“ aus. So nutzten sie sowohl exakte Kenntnisse der politischen Philosophie seit den Tagen der Antike oder der politischen Aufklä- rungsliteratur des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts in Europa sowie ihr Wissen über die Strukturen und Funktionsweisen des briti- schen Regierungssystems, die mannigfaltig die politischen Ordnungsverhältnisse in den ameri- kanischen Kolonien geprägt hatten. Man arbei- tete mit politischen Begriffen, die aus dem Fun- dus der Tradition stammten und die sie teilweise auch über den Atlantik in die "Neue Welt" übernahmen. Gleichwohl nutzten sie all diese Kenntnisse, Vorgaben und Begrifflichkeiten nicht lediglich zur Imitation europäischer Mo- delle, sondern kreativ zur Schaffung neuer, durchaus revolutionärer Institutionen. An die- ser Stelle sei nur [...] auf den Föderalismus als amerikanische Erfindung im Bereich des Staats- rechts erinnert. | Dieser Irrtum läßt sich auch aus der Ambivalenz erklären mit der die amerikanischen Verfas- sungsväter die Schaffung ihrer Republik ins Werk setzten. Sie gingen auf der einen Seite von allseits bekannten Ideen und Einrichtungen des abendländisch-europäischen Kulturkreises aus. So nutzten sie sowohl ihre genauen Kenntnisse der politischen Philosophie seit den Tagen der Antike oder der politischen Aufklärungslitera- tur des siebzehnten und achtzehnten Jahrhun- derts in Europa sowie ihr Wissen über die Struk- turen und Funktionsweisen des britischen Re- gierungssystems, die auf vielfältige Art und Weise die politischen Ordnungsverhältnisse in den amerikanischen Kolonien geprägt hatten. Sie operierten mit politischen Begriffen, die aus dem Fundus der Tradition stammten und die sie teilweise auch in die "Neue Welt" übernahmen. Sie nutzten andererseits all diese Kenntnisse, Vorgaben und Begrifflichkeiten nicht zur Imi- tation europäischer Modelle, sondern zur Schaf- fung ganz neuer, durchaus revolutionärer Insti- tutionen. An dier Stelle sei bloß auf den Föde- ralismus als amerikanische Erfindung im Be- reich des Staatsrechts erinnert. | s. oben |
215 - 217 | Und selbst wo die Verfassungsväter Ideen und Einrichtungen aus Europa übernahmen (etwa den Gedanken der Repräsentation), gewannen diese in einer völlig neuartigen Umgebung spe- zifisch amerikanische Charakteristika, die mit europäischen Modellen kaum noch zu verglei- chen waren. A. de Tocqueville hat in seinem klassischen Werk "Über die Demokratie in Amerika" (1835) an zahlreichen Beispielen den Nachweis geführt, wie die eigentümliche "Aus- gangslage" der "Neuen Welt", wie ihre Glau- bensbekenntnisse das Überkommene selbst dort veränderten, wo man es zu bewahren such- te, wie etwa allein schon das "Dogma der Volks- souveränität" und das Gleichheitsprinzip über- kommene Herrschaftseinrichtungen grundle- gend veränderten. Der US-Historiker F.J. Tur- ner meinte ähnliches, als er um die Jahrhundert- wende zum 20. Jahrhundert die offene Grenze, das Erlebnis der Weite des Westens und die Er- fahrung der Ungewißheit für die gesamte poli- tisch-soziale Entwicklung der USA (mit)verant- wortlich machte: | Mehr noch: Selbst wo die Verfassungsväter Ide- en und Einrichtungen aus Europa übernahmen (etwa den Gedanken der Repräsentation), ge- wannen diese in einer völlig neuartigen Umwelt spezifisch amerikanische Charakteristika, die mit europäischen Modellen kaum noch zu ver- gleichen waren. Der Franzose Alexis de Toc- queville hat in seinem Buch "Über die Demo- kratie in Amerika" (1835) an vielfältigen Bei- spielen den Nachweis geführt, wie die eigen- tümliche "Ausgangslage" der "Neuen Welt", wie ihre Glaubensbekenntnisse das Überkom- mene selbst dort veränderten, wo man es zu be- wahren suchte, wie etwa allein schon das "Dog- ma der Volkssouveränität" und das Gleichheits- prinzip überkommene Herrschaftseinrichtun- gen grundlegend veränderten. Der US-Histori- ker Frederick Jackson Turner meinte ähnliches, als er um die Jahrhundertwende die offene Grenze, das Erlebnis der Weite des Westens und die Erfahrung der Ungewißheit für die gesamte politisch-soziale Entwicklung der USA verantwortlich machte: | s. oben |
215 - 217 | "Vom Beginn der Besiedlung Amerikas an hat die Region der Grenze ständig ihren Einfluß auf die amerikanische Demokratie ausgeübt [...] Die amerikanische Demokratie ist im Grunde das Ergebnis der Erfahrungen des amerikanischen Volkes in der Auseinandersetzung mit dem Westen. Die westliche Demokratie fördert wäh- rend der ganzen früheren Zeit die Entstehung einer Gesellschaft, deren wichtigster Zug die Freiheit des Individuums zum Aufstieg im Rah- men sozialer Mobilität und deren Ziel die Frei- heit und das Wohlergehen der Massen war. Die- se Vorstellungen haben die gesamte amerikani- sche Demokratie mit Lebenskraft erfüllt und sie in scharfen Gegensatz zu den Demokratien der Geschichte gebracht und zu den modernen Be- mühungen in Europa, ein künstliches demokra- tisches Ordnungssystem mit Hilfe von Geset- zen zu errichten."[19]
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"Vom Beginn der Besiedlung Amerikas an hat die Region der Grenze ständig ihren Einfluß auf die amerikanische Demokratie ausgeübt [...] Die amerikanische Demokratie ist im Grunde das Ergebnis der Erfahrungen des amerikanischen Volkes in der Auseinandersetzung mit dem Westen. Die westliche Demokratie fördert wäh- rend der ganzen früheren Zeit die Entstehung einer Gesellschaft, deren wichtigster Zug die Freiheit des Individuums zum Aufstieg im Rah- men sozialer Mobilität und deren Ziel die Frei- heit und das Wohlergehen der Massen war. Die- se Vorstellungen haben die gesamte amerikani- sche Demokratie mit Lebenskraft erfüllt und sie in scharfen Gegensatz zu den Demokratien der Geschichte gebracht und zu den modernen Be- mühungen in Europa, ein künstliches demokra- tisches Ordnungssystem mit Hilfe von Geset- zen zu errichten." | s. oben |
215 - 217 | Viele Europäer haben Eigentümlichkeiten des amerikanischen Herrschaftssystems missverstanden, da sie ihm, von vordergründigen Parallelen der Regierungsweisen diesseits und jenseits des Atlantiks getäuscht, mit Vorstellungen und Begriffen begegneten, die ihren eigenen Verfassungsordnungen entstammten. Die Strukturprinzipien der parlamentarischen Regierungssysteme europäisch-deutscher Prägung unterscheiden sich allerdings erheblich von jenen der amerikanischen Präsidialdemokratie.
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Die Europäer und speziell die Deutschen haben Eigentümlichkeiten des amerikanischen Herr- schaftssystems oft genug mißverstanden, weil sie ihm, von vordergründigen Parallelen der Regierungsweisen diesseits und jenseits des Atlantiks getäuscht, mit Vorstellungen und Begriffen begegneten, die ihren eigenen Verfassungsordnungen entstammten. Dabei unterscheiden sich die Strukturprinzipien der parlamentarischen Regierungssysteme europäisch-deutscher Prägung erheblich von denen der amerikanischen Präsidialdemokratie. [...]
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s. oben |
215 - 217 | Unabhängig davon, dass in diesen politischen Systemen Parlamente an den staatlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen teilhaben, trennt sie vieles [Fussnote lasse ich weg, a.f.l.]: im Rahmen der polity, der Institutionen, Strukturen und konstitutiven Normen ebenso wie im Bereich der politics, wie im anglo-amerikanischen Rechts- und Kulturkreis die politischen Prozesse umschrieben werden. Diese Unterschiede schlagen sich notwendigerweise auch in der Sphäre der policy, bei der Planung und Durchführung konkreter politischer Gestaltungsaufgaben, nieder
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Abgesehen davon, daß in diesen politischen Systemen Parlamente an den staatlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen teilhaben, trennt sie vieles: im Rahmen der polity, der Institutionen, Strukturen und konstitutiven Normen ebenso wie im Bereich der politics, wie die Angelsachsen die politischen Prozesse umschreiben. Diese Unterschiede schlagen sich notwendigerweise auch in der Sphäre der policy, bei der Planung und Durchführung konkreter politischer Gestaltungsaufgaben, nieder
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s. oben |
311 | Insgesamt bediente sich der EuGH zur Funktionssicherung der Gemeinschaft einer Rechtsprechung die homogenisierend auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen wirkte. Dabei ließ er Nützlichkeits- den Vorrang vor Legitimitätserwägungen. Nach Einschätzung des früheren Richters am EuGH, G. Hirsch
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Zur Funktionssicherung der Gemeinschaft bediente sich der EuGH einer Rechtsprechung, die
homogenisierend auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen wirkte. Dabei ließ er Nützlichkeits- den Vorrang vor Legitimitätserwägungen. Nach Einschätzung des jetzigen Richters am Bundesgerichtshof und früheren Richters am EuGH, Günter Hirsch, hat der EuGH mittlerweile „auf berechtigte Kritik an einzelnen Urteilen reagiert“94 und eine kooperativere Haltung eingenommen. Dass der Gleichklang zwischen den Organen der EU wegen des Mangels an harmonisierten Regelungen verloren gehen könnte95, erachtet er nunmehr als ein politisches Problem, auf das er hinweist96, das er aber nicht mehr korrigiert.
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Übernommen aus:
Stefan Schieren, “Europa zwischen rechtlich-konstitutioneller Konkordanz und politisch-kultureller Vielfalt”, Mannheim, 2002.
http://www.mzes.uni-mannheim.de/publications/wp/wp-53.pdf
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325 f. | In der Theoriegeschichte des Föderalismus ist eine reiche Vielfalt von Varianten entstanden Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich dass man sich in der Frage welchen Grad der Föderalisierung die Europäische Union bereits erreicht hat nicht einig ist Während einige Beobachter bereits eine entwickelte Form des Föderalismus attestieren938 sehen andere ihn erst auf dem Weg zur Föderation939 Die Zurückhaltung die im Umgang mit dem Föderalismusbegriff zu beobachten ist mag zu einem gewissen Teil darauf zurückzuführen sein dass sich während des 19 Jahrhunderts eine Verengung auf die Form der Bundesstaatlichkeit vollzogen hat Wer sich dieser Begriffstradition verpflichtet fühlt wird sich jedenfalls dann wenn die damit einhergehenden Folgerungen insbesondere [...] Souveränität des Bundes nicht gezogen werden sollen im Umgang mit dem Föderalismusbegriff Zurückhaltung auferlegen 940
Zwingend ist diese Verengung aber nicht sie ist lediglich eine [...] 326 B Verfassungserweckung und Verfassungsbestätigung wichtige – Form des Föderalismus
Im Lichte eines solchen Föderalismusbegriffs lassen sich gegen die Bezeichnung der Europäischen Union als Föderation kaum Einwände erheben Föderalismus ist damit ein politisches Ordnungsprinzip das darauf abzielt die Existenz und Selbstständigkeit einer Mehrheit politischer Einheiten mit der Zusammenfassung dieser Einheiten in ein höheres Ganzes zu verbinden 941
Er dient der Selbstbehauptung der Eigenart und der Anerkennung des Eigenrechtes dieser Eigenart
Da fehlt noch was aus der Diss - das geht sicher so weiter...
—quirinusderspielverderber
[...] |
In der Theoriegeschichte des Föderalismus ist eine reiche Vielfalt von Varianten entstanden. Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich, dass man sich in der Frage, welchen Grad der Föderalisierung der Verbund bereits erreicht hat, nicht einig ist.
Während einige Beobachter dem Verbund bereits eine entwickelte Form des Föderalismus attestieren,70 sehen andere ihn erst auf dem Weg zur Föderation.71 Die Zurückhaltung, die im Umgang mit dem Föderalismusbegriff zu beobachten ist, mag nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass sich im Verlauf des 19. Jahrhunderts eine Verengung auf die Form der Bundesstaatlichkeit vollzogen hat. Wer sich dieser Begriffstradition verpflichtet fühlt, wird sich jedenfalls dann, wenn die damit einhergehenden Folgerungen (insbesondere: Souveränität des Bundes) nicht gezogen werden sollen, im Umgang mit dem Föderalismusbegriff Zurückhaltung auferlegen. Zwingend ist diese Verengung aber nicht; sie ist lediglich eine – wenn auch in den letzten zweihundert Jahren besonders wichtige – Form des Föderalismus.
Zusammenwirken verschiedener, vertikal gestufter Verbände. Im Lichte eines solchen Föderalismusbegriffs lassen sich gegen die Bezeichnung des Integrationsverbunds als Föderation keine Einwände erheben. Föderalismus ist ein politisches Ordnungsprinzip, das darauf abzielt, die Existenz und Selbstständigkeit einer Mehrheit politischer Einheiten mit der Zusammenfassung dieser Einheiten in ein höheres Ganzes zu verbinden. Föderalistische Ordnungen sind als mehrstufige politische Systeme zu begreifen, in denen an die Seite der politischen Einheit der Glieder die politische Gesamtexistenz tritt. Föderalismus ist damit Bildung eines Ganzen unter gleichzeitiger Bewahrung der Freiheit der engeren territorialen und personellen Gemeinschaften. Er dient der Selbstbehauptung der Eigenart und der Anerkennung des Eigenrechtes dieser Eigenart.
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Fast wörtlich übernommen aus:
Martin Nettesheim, EU-Recht und nationales Verfassungsrecht, Tübingen 2002, S. 28 f.
http://www.europawissenschaften-berlin.de/texte/Nettesheim.pdf
Was willst Du denn machen?
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338 | Ihren Appell, die Union nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, begannen die “Federalists” mit einem inhaltlichen wie nahezu literarischen Paukenschlag: Es sei dem amerikanischen Volk vorbehalten, auf seinem Territorium eine Menschheitsfrage zu entscheiden, nämlich die, ob “[...] menschliche Gemeinschaften wirklich dazu fähig [sind], eine gute politische Ordnung auf der Grundlage vernünftiger Überlegung und freier Entscheidung einzurichten”, oder ob sie “für immer dazu verurteilt sind, bei der Festlegung ihrer politischen Verfassung von Zufall und Gewalt abhängig zu sein”^182 In Amerika stand erstmal das Experiment einer großräumigen Republik an, die sich noch dazu nicht dem Zufall, sondern dem erklärten Willen der Bevölkerung verdanken sollte. Das Modell vom Gesellschaftsvertrag, mittels dessen sich die Bürger eine frei vereinbarte Ordnung geben, hatte erstmals die Chance, Wirklichkeit zu werden. | Ihren Appell, die Union nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, begannen die „Federalists“ mit einem Paukenschlag: Es sei dem amerikanischen Volk vorbehalten, auf seinem Territorium eine Menschheitsfrage zu entscheiden, nämlich die, ob „menschliche Gemeinschaften wirklich dazu fähig [sind], eine gute politische Ordnung auf der Grundlage vernünftiger Überlegung und freier Entscheidung einzurichten“, oder ob sie „für immer dazu verurteilt sind, bei der Festlegung ihrer politischen Verfassung von Zufall und Gewalt abhängig zu sein“.
In Amerika stand erstmals das Experiment einer großräumigen Republik an, die sich noch dazu nicht dem Zufall, sondern dem erklärten Willen der Bevölkerung verdanken sollte. Das Modell vom Gesellschaftsvertrag, mittels dessen sich die Bürger eine frei vereinbarte Ordnung geben, hatte erstmals die Chance, Wirklichkeit zu werden.
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Übernommen aus:
Dr. Barbara Zehnpfennig, “Das Experiment einer großräumigen Republik”, FAZ, 27. November 1997.
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[3][4][5] zeigt bei den Suchergebnissen keine Satzzeichen an. Diese wurden von mir nachträglich eingefügt342ff | unterschiedlichen Grundverständnisse umfasst die jeweilige Betrachtung der " Nation".
Die – wie bereits erwähnt – im 17 Jahrhundert der Staatlichkeit unterworfene Religion wurde als kriegsauslösendes Element gebannt. Kriege fanden nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zwischen den Religionen sondern zwischen den Nationen statt aber die kriegsrelevanten Mechanismen waren durchaus vergleichbar.
Die romantischen Gegenwerte zur Aufklärung fanden 2001 S 125 ff 132 991 So auch P Häberle ebenda 992
artefakt? im kulturell gedachten Begriff der Nation ihren Niederschlag.
In Frankreich wurde deshalb das kulturelle Phänomen der Nation in ein politisches umgewandelt das nun plötzlich zur Bildung von " Nationalstaaten" beitrug. Die längst als Staaten formierten Länder Westeuropas - England Frankreich Spanien - wurden so in die Form staatspolitisch verstandener Nationen gegossen Andere westeuropäische Nationalstaaten fanden erst später zu dieser Form Etwas gänzlich konträres ereignete sich in Amerika formal wurde freilich ein Nationalstaat gegründet. Angesichts des umgekehrten Verhältnisses zwischen Staat und Religion lag das Fundament der nationalen Gefühle allerdings nicht im staatspolitischen Bereich sondern im religiösen. Dieser transatlantische Unterschied ist bis heute wirksam wobei sich religiöse Vorstellungen heute auch und vor allem in moralischen Kategorien manifestieren Europäische Nationen begründen sich staatspolitisch Die US amerikanische Nation begründet sich weitgehend religiös und moralisch. Im Verständnis der Vereinigten Staaten spielte das " Gute" für das diese Nation steht von allem Anfang an eine zentrale und religiös begründete Rolle. In diesem Zusammenhang erweist es sich als banale Konsequenz. Wenn es das " Gute" gibt muss es aber auch das " Böse" geben Nach außen wird das Böse immer wieder mit Personen und Staaten identifiziert und dies auch schon lange bevor die "Achse des Bösen" erfunden worden ist Nach innen werden " böse" Menschen ausgegrenzt, gesellschaftliche Zugehörigkeit erlangt man nur durch das Bekenntnis zum " Guten" Hier liegt ein weiterer Grund [343] für die Inkompatibilität von " existentieller Zugehörigkeit" nach europäischem Muster mit der US amerikanischen nationalen Identität. |
Nachdem ich das unterschiedliche Staatsverständnis angesprochen habe, komme ich nun zum unterschiedlichen Verständnis der Nation.
Hier ist vorweg zu erwähnen, dass die Nation in Europa während etwa zweihundert Jahren in gewisser Weise an die Stelle der Religion getreten ist.
Die "Nation" war durch die Romantik ursprünglich als ein rein kulturelles Phänomen erfunden worden, und zwar als Reaktion auf die als zu intellektuell empfundene Aufklärung.
Für die abstrakten, aufklärerischen Ideen des Republikanismus brauchte die französischen Revolution nun aber ein identitätsstiftendes Gefäss. Der König, der als staatliche Identifikationsfigur ("L'Etat c'est moi") gedient hatte, war ja abgesetzt worden war. In Frankreich wurde deshalb das kulturelle Phänomen der Nation in ein politisches umwandelte, das nun plötzlich zur Bildung von "Nationalstaaten" beitrug. Die längst als Staaten formierten Länder Westeuropas - England, Frankreich, Spanien - wurden so in die Form staatspolitisch verstandener Nationen gegossen. Andere westeuropäische Nationalstaaten fanden erst später zu dieser Form. Etwas ganz anderes geschah in Amerika: Zwar wurde formal ein Nationalstaat gegründet. Aber aufgrund des von allem Anfang an umgekehrten Verhältnisses zwischen Staat und Religion lag das Fundament der nationalen Gefühle nicht im staatspolitischen Bereich, sondern im religiösen. Dieser transatlantische Unterschied ist bis heute wirksam, wobei sich religiöse Vorstellungen heute auch und vor allem in moralischen Kategorien manifestieren. Europäische Nationen begründen sich staatspolitisch. Die US-amerikanische Nation begründet sich religiös und moralisch.
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Übernommen aus:
Gret Haller, “Zum unterschiedlichen Verständnis von Staat und Nation dies- und jenseits des Atlantiks”, Referat anlässlich der Tagung "Die USA - Innenansichten einer Weltmacht", 7./8. Februar 2003 an der Katholischen Akademie in Bayern, München
http://www.grethaller.ch/2003/kath-ak-muenchen.html
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349ff | Als prominentes Beispiel mit weit zurückreichender Tradition der Direktdemokratie dürfen die amerikanischen Bundesstaaten angesehen werden, in denen teilweise seit der Gründungszeit direktdemokratische Mitbestimmungsformen praktiziert werden. Sie gelten daher wie die Schweiz als Pioniere der Direkten Demokratie. [Fn. lasse ich aus, afl]
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(25) Als[6]prominentes[7]Beispiel[8]mit[9]weit[10]zurückreichender[11]Tradition[12]der[13]Direktdemokratie[14]gelten[15]die[16]amerikanischen[17]Bundesstaaten, in[18]denen[19]teilweise[20]seit[21]der[22]Gründungszeit[23]direktdemokratische[24]Mitbestimmungsformen[25]praktiziert[26]werden. Sie[27]gelten[28]daher[29]wie[30]die[31]Schweiz[32]als[33]Pioniere[34]der[35]Direkten[36]Demokratie.
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Übernommen[37]aus:
Wilfried Marxer, „Wir sind das Volk“: Direkte Demokratie - Verfahren, Verbreitung, Wirkung, Schriftliche Fassung des Vortrages am Liechtenstein-Institut vom 2.November 2004 in der Vorlesungsreihe „Herausforderung Demokratie“, S. 25 ff.
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011
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349ff | Geografisch zeigt sich der Schwerpunkt vor allem im Westen und Mittleren Westen. [Fn. lasse ich aus, afl] Nationale Referenden sind in der amerikanischen Verfassung nicht vorgesehen. Auf der Ebene der Bundesstaaten hat sich dagegen das Instrumentarium der Direkten Demokratie, bis hinab auf die lokale Ebene, weitgehend durchgesetzt. In allen Bundesstaaten sind darüberhinaus auch Anordnungen von Volksabstimmungen aufgrund von Behördenbeschlüssen möglich („legislative referendum“). [...] | (28) Geografisch zeigt sich der Schwerpunkt vor allem im Westen und Mittleren Westen. [Fn. lasse ich aus, a.f.l.] Nationale Referenden sind in der amerikanischen Verfassung nicht vorgesehen. Auf der Ebene der Bundesstaaten hat sich dagegen das Instrumentarium der Direkten Demokratie, bis hinab auf die lokale Ebene, weit- gehend durchgesetzt. [...] In allen Bundesstaaten sind darüberhinaus auch Anordnungen von Volksabstimmungen aufgrund von Behördenbeschlüssen möglich („legislative referendum“). | s. oben |
349ff | Auf der Landkarte zeigt sich kein eindeutiger geografischer Schwerpunkt der Direkten De- mokratie in Europa. Richtung Balkanländer und Osten mag vordergründig eine zurückhaltende- re Einstellung zur Direkten Demokratie herrschen. Aber auch das ist kein durchgängiges Schema, da beispielsweise Lettland, die Slowakei und Slowenien zu den Staaten mit gut ausgebauten direktdemokratischen Rechten gehören. | (27) Auf der Landkarte zeigt sich kein eindeutiger geografischer Schwerpunkt der Direkten Demokratie in Europa. Richtung Balkanländer und Osten herrscht eine zurückhaltendere Einstellung zur Direkten Demokratie. Aber auch das ist kein durchgängiges Schema, da beispielsweise Lettland, die Slowakei und Slovenien zu den Staaten mit gut ausgebauten direkdemokratischen Rechten gehören. | s. oben |
349ff | Insgesamt kann im 20. Jahrhundert eine kontinuierliche Zunahme der direktdemokratischen Entscheidungen auf nationalstaatlicher Ebene festgestellt werden.16 Dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits wurden in vielen Staaten im Verlaufe des 20. Jahrhunderts die Rechtsgrundlagen für direkte Volksbeteiligung geschaffen.17 Andererseits wurde aber auch in Staaten, die dieses Recht bereits kannten, vermehrt da- von Gebrauch gemacht. Gerade in Europa haben die staatlichen Neuordnungen im früheren Einflussbereich der Sowjetunion zu einer hohen Zahl von Abstimmungen über neue Verfassungen geführt. Eine zweite Abstimmungswelle ist schließlich mit dem europäischen Integrationsprozess verbunden, indem vor allem über den Beitritt zur Europäischen Union und über verschiedene europäische Verträge und insbesondere über die Einführung des Euro abgestimmt wurde. Der Europäische Verfassungsvertrag hat(te) bekanntlich weitere Volksabstimmungen auf nationaler Ebene zur Folge. | Insgesamt kann im 20. Jahrhundert eine kontinuierliche Zunahme der direktdemokratischen Entscheidungen auf nationalstaatlicher Ebene festgestellt werden. In den Doppeldekaden ist die Zahl der Volksabstimmungen von rund 50 (1901-1920) auf rund 350 (1981-2000) gestiegen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einerseits wurden nach LeDuc (2003: 20f.) in vielen Staaten im Verlaufe des 20. Jahrhunderts die Rechtsgrundlagen für direkte Volksbeteiligung geschaffen. Andererseits wurde aber auch in Staaten, die dieses Recht bereits kannten, vermehrt davon Gebrauch gemacht. Gerade auch in Europa haben die staatlichen Neuordnungen im früheren Einflussbereich der Sowjetunion zu einer hohen Zahl von Abstimmungen über neue Verfassungen geführt. Eine zweite Abstimmungswelle ist mit dem europäischen Integrationsprozess verbunden, indem vor allem über den Beitritt zur Europäischen Union und über verschiedene europäische Verträge – Maastricht, Nizza, Amsterdam, insbesondere über die Einführung des Euro - abgestimmt wurde. Die Europäische Verfassung könnte weitere Volksabstimmungen auf nationaler Ebene zur Folge haben. | s. oben |
351 | [..., ]dass[38]der[39]Intensitätsgrad[40]der[41]Freundschaft[42]mit[43]den[44]Vereinigten[45]Staaten[46]für[47]nicht[48]wenige[49]gleichbedeutend[50]ist[51]mit[52]dem[53]Intensitätsgrad[54]der[55]Akzeptanz[56]durch[57]die[58]Staatengemeinschaft[59]ganz[60]allgemein. Aus[61]US-amerikanischer[62]Sicht[63]trifft[64]dies[65]zu. Aus[66]europäischer[67]Sicht[68]ist[69]es[70]aber[71]keineswegs[72]richtig, ganz[73]im[74]Gegenteil: gerade[75]in[76]der[77]deutschen(politischen[78]wie[79]öffentlichen) Diskussion[80]geht[81]man- zusammen[82]mit[83]zahlreichen[84]Staaten[85]in[86]anderen[87]Kontinenten- davon[88]aus, dass[89]man[90]sich[91]zunehmend[92]auf[93]eine[94]Völkerrechtsordnung[95]einigen[96]wolle, auch[97]indem[98]man[99]sich[100]zunehmende[101]Souveränitätsverzichte[102]leisten[103]würde.
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[..., ]dass[104]der[105]Intensitätsgrad[106]der[107]Freundschaft[108]mit[109]den[110]Vereinigten[111]Staaten[112]gleichbedeutend[113]sei[114]mit[115]dem[116]Intensitätsgrad[117]der[118]Akzeptanz[119]durch[120]die[121]Staatengemeinschaft[122]ganz[123]allgemein. Aus[124]US-amerikanischer[125]Sicht[126]trifft[127]dies[128]zu. Aus[129]europäischer[130]Sicht[131]ist[132]es[133]aber[134]keinesweg[135]richtig, ganz[136]im[137]Gegenteil: Wir[138]gehen- zusammen[139]mit[140]unzähligen[141]Staaten[142]in[143]anderen[144]Kontinenten- davon[145]aus, dass[146]wir[147]uns[148]zunehmend[149]auf[150]eine[151]Völkerrechtsordnung[152]einigen[153]wollen, indem[154]wir[155]zunehmende[156]Souveränitätsverzichte[157]leisten.
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Übernommen[158]aus:
Haller, Recht – Demokratie – Politik. Zum unterschiedlichen Verständnis von Staat und Nation dies- und jenseits des Atlantiks. Refe- rat anlässlich der Tagung "Die USA - Innen- ansichten einer Weltmacht", 7./8. Februar 2003 an der Katholischen Akademie in Bayern, München
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011
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352 | TODO | TODO | Übernommen aus:
Gret Haller, “Europäische Wurzeln der Friedenskultur. Die Grenzen der Solidarität mit den USA”, Referat anlässlich des Kongresses "Kultur des Friedens", 1.-4.Mai 2003 in Berlin
http://www.grethaller.ch/2003/ippnw-berlin_2003.html
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353 | Die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union lebhaft, zuweilen unmäßig geführte Diskussion über den "Grenzen Europas" und die Finalität der Europäischen Union bietet ebenfalls Anlass zu einem Blick auf den amerikanischen Umgang mit vergleichbaren Fragestellungen. So wie heute nicht klar ist, wo die Europäische Union ihre geographischen Grenzen finden wird, war auch zum Zeitpunkt der amerikanischen Verfassungsgebung nicht absehbar, wie groß der amerikanische Staat eines Tages werden könnte.
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Die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union lebhafte Diskussion über den "Grenzen Europas" bietet ebenfalls Anlass zu einem Blick auf den amerikanischen Umgang mit vergleichbaren Fragestellungen. So wie heute nicht klar ist, wo die Europäische Union ihre geographischen Grenzen finden wird, war auch zum Zeitpunkt der amerikanischen Verfassungsgebung nicht absehbar, wie groß der amerikanische Staat eines Tages werden könnte.
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Übernommen aus:
Burghardt, Die europäische Verfassungsent- wicklung aus dem Blickwinkel der USA. Vor- trag an der Humboldt Universität zu Berlin, 06. Juni 2002, 8:
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011
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371 | Legitimität[159]für[160]die[161]europäische[162]Integration[163]und[164]für[165]die[166]Politik[167]insgesamt[168]erwächst[169]aus[170]Prozessen, aber[171]mindestens[172]ebenso[173]stark[174]aus[175]der[176]inneren[177]Annahme[178]der[179]inhaltlichen[180]Ergebnisse[181]des[182]Konvents[183]durch[184]die[185]Unionsbürger. | Legitimität[186]für[187]die[188]europäische[189]Integration[190]und[191]für[192]die[193]Politik[194]insgesamt[195]erwächst[196]natürlich[197]aus[198]Prozessen, aber[199]mindestens[200]ebenso[201]stark[202]aus[203]der[204]inneren[205]Annahme[206]der[207]inhaltlichen[208]Ergebnisse[209]durch[210]die[211]Unionsbürger. | Dr. Ludger[212]Kühnhardt, Stellungnahme[213]Deutscher[214]Bundestag, Ausschuß[215]für[216]die[217]Angelegenheiten[218]der[219]Europäischen[220]Union[221]Öffentliche[222]Anhörung: Stand[223]der[224]Arbeit[225]des[226]EU-Verfassungskonvents[227]Berlin, 21.Mai2003
www.epin.org/pdf/LKBundestatement.pdf
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746016,00.html
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sobald wir die genauen Seitenzahlen der Absätze wissen, sollten wir diese hinzufügen381ff | Aus[228]dem[229]Streit[230]hervorgegangen[231]ist[232]ein[233]durch[234]und[235]durch[236]säkularer, laizistischer[237]Text, der[238]angesichts[239]der[240]europäischen[241]Realität[242]zu[243]Recht[244]auf
eine«Invocatio[245]Dei», eine[246]Anrufung[247]Gottes, verzichtet[248]und[249]sich[250]stattdessen[251]auf[252]den[253]Geist[254]der Antike, des[255]Humanismus[256]und[257]der[258]Aufklärung[259]beruft. Nur[260]beiläufig[261]wird[262]auf[263]das[264]religiöse[265]Erbe[266]Europas[267]verwiesen, ohne[268]dass[269]dabei[270]die[271]jüdische, christliche[272]und[273]muslimische[274]Tradition[275]in[276]irgendeiner[277]Weise[278]erwähnt[279]wird. Von[280]religiöser Gegenwart[281]ist[282]überhaupt[283]nicht[284]die[285]Rede. [im[286]Original[287]kein[288]Absatz, afl[289]]
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Aus[290]dem[291]Streit[292]hervorgegangen[293]ist[294]ein[295]durch[296]und[297]durch[298]säkularer, laizistischer[299]Text, der[300]angesichts[301]der[302]europäischen[303]Realität[304]zu[305]Recht[306]auf
eine«Invocatio[307]Dei», eine[308]Anrufung[309]Gottes, verzichtet[310]und[311]sich[312]stattdessen[313]auf[314]den[315]Geist[316]der Antike, des[317]Humanismus[318]und[319]der[320]Aufklärung[321]beruft. Nur[322]beiläufig[323]wird[324]auf[325]das[326]religiöse[327]Erbe[328]Europas[329]verwiesen, ohne[330]dass[331]dabei[332]die[333]jüdische, christliche[334]und[335]muslimische[336]Tradition[337]in[338]irgendeiner[339]Weise[340]erwähnt[341]wird. Von[342]religiöser Gegenwart[343]ist[344]überhaupt[345]nicht[346]die[347]Rede.
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Übernommen aus:
Klara[348]Obermüller, “Gott[349]hat[350]keinen[351]Platz[352]in[353]der[354]europäischen[355]Verfassung”, NZZ, 22. Juni2003
http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/gott_hat_keinen_platz_in_der_europaeischen_verfassung_1.268200.html
Andreas Fischer Lescano, Kritische Justiz 1/2011, 112-119, Nomos Verlag, Februar 2011 |
381ff | Über die Hintergründe dieser Zurückhaltung lässt sich nur rätseln: Sorge um den laizistischen Staat, Rücksicht gegenüber multireligiösen Gesellschaften oder schlicht Angst vor dem Erstarken des Fundamentalismus? Ehrenwerte Gründe allesamt, die aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier ein Text vorliegt, der, obwohl er
modern sein will, seltsam unzeitgemäß wirkt; ein Text, der weder den eigenen Traditionen noch den Erfordernissen der Gegenwart wirklich gerecht wird.
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Über die Hintergründe dieser Zurückhaltung lässt sich nur rätseln: Sorge um den laizistischen Staat, Rücksicht gegenüber multireligiösen Gesellschaften oder schlicht Angst vor dem Erstarken des Fundamentalismus? Ehrenwerte Gründe allesamt, die aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier ein Text vorliegt, der, obwohl er
modern sein will, seltsam unzeitgemäss wirkt; ein Text, der weder den eigenen Traditionen noch den Erfordernissen der Gegenwart wirklich gerecht wird.
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siehe oben |
381ff | Europa, das alte wie das neue, verdankt sichnicht nur der griechischen Antike und nicht nur
der französischen Aufklärung, sondern ebensosehr jenem Mittelalter, in dem jüdische, christ- liche und muslimische Denker, allein oder gemeinsam, über den Widerspruch von Glaube und Vernunft nachgedacht und damit jene Aufklärung mit vorbereitet hatten, die bis heute als der große Widerpart des Religiösen gilt. |
Europa, das alte wie das neue, verdankt sich nicht nur der griechischen Antike und nicht nur
der französischen Aufklärung, sondern ebenso sehr jenem Mittelalter, in dem jüdische, christ- liche und muslimische Denker, allein oder gemeinsam, über den Widerspruch von Glaube und Vernunft nachgedacht und damit jene Aufklärung mit vorbereitet hatten, die bis heute als der grosse Widerpart des Religiösen gilt. |
siehe oben |
381ff | Europa, das alte wie das neue, ist ein Kontinent, dessen Schicksal - im grausamsten wie im erhabensten Sinne - von Religion und Religionen
bestimmt wurde und es vielfach noch immer wird. Dies zu negieren oder zu verdrängen, heißt, einer Geschichtsvergessenheit Vorschub zu leisten, die sich bis in die Zukunft hinein rächt. [im Original kein Absatz, afl]
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Europa, das alte wie das neue, ist ein Kontinent, dessen Schicksal - im grausamsten wie im erhabensten Sinne - von Religion und Religionen
bestimmt wurde und es vielfach noch immer wird. Dies zu negieren oder zu verdrängen, heisst, einer Geschichtsvergessenheit Vorschub zu leisten, die sich bis in die Zukunft hinein rächt.
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siehe oben |
381ff | Und schließlich ist auch Europa, das neue mehr noch als das alte, Schauplatz jener Entwicklung,
die man die «Rückkehr des Religiösen» nennt und die gegenwärtig daran ist, die Gesellschaften, nicht nur die amerikanische, nachhaltig zu verändern. |
Und schließlich ist auch Europa, das neue mehr noch als das alte, Schauplatz jener Entwicklung,
die man die «Rückkehr des Religiösen» nennt und die gegenwärtig daran ist, die Gesellschaften, nicht nur die amerikanische, nachhaltig zu verändern.
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siehe oben |
381ff | Von alledem kann in einem Verfassungstext selbstverständlich nicht ausdrücklich die Rede sein. Durch den weitgehenden Verzicht auf religiöse Referenz erweckt diese europäische Präambel indes den Verdacht, dass man sich der
Bedeutung der Religionen als konstituierender Elemente auch des neuen Europas entweder nicht bewusst ist oder sie willentlich unter- schlägt. Damit geht etwas ganz Wesentliches verloren. [im Original kein Absatz, afl]
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Von alledem kann in einem Verfassungstext selbstverständlich nicht ausdrücklich die Rede sein. Durch den weitgehenden Verzicht auf religiöse Referenz erweckt diese europäische Präambel indes den Verdacht, dass man sich der
Bedeutung der Religionen als konstituierender Elemente auch des neuen Europas entweder nicht bewusst ist oder sie willentlich unter- schlägt. Damit geht etwas ganz Wesentliches verloren.
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siehe oben |
381ff | Religion, sei es nun als Suche nach einer neuen Spiritualität oder als Flucht in fundamentalistische Gewissheiten, hat seit einigen Jahren enormen Auftrieb. Die Aufklärung und die mit ihr einhergehende Entzauberung der Welt sind an Grenzen gestoßen, die Bedürfnisse der Menschen nach dem Unbegreiflichen, dem Göttlichen neu erwacht. Unter dem Eindruck der rasanten technologischen Entwicklung hat sich das Bewusstsein sowohl für «die Grenzen menschlicher Macht»,15
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Religion, sei es nun als Suche nach einer neuen Spiritualität oder als Flucht in fundamentalistische Gewissheiten, hat seit einigen Jahren enormen Auftrieb. Die Aufklärung und die mit ihr einhergehende Entzauberung der Welt sind an Grenzen gestossen, die Bedürfnisse der Menschen nach dem Unbegreiflichen, dem Göttlichen neu erwacht. Unter dem Eindruck der rasanten technologischen Entwicklung hat sich das Bewusstsein sowohl für «die Grenzen menschlicher Macht», wie es in der Präambel zur entstehenden neuen Zürcher Kantonsverfassung heisst,
als auch für die Notwendigkeit umfassender Orientierung geschärft. Ethisch-religiöse Positionen sind in den existenziellen Debatten der Gegenwart gefragter denn je. |
siehe oben |
381ff | Wer dies, willentlich oder nicht, übersieht, vernachlässigt nicht nur menschliche Grundbedürfnisse, sondern schafft ein Vakuum, in dem
Fundamentalismen aller Art gegenüber dem Humanismus und der Aufklärung ein leichtes Spiel haben.
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Wer dies, willentlich oder nicht, übersieht, vernachlässigt nicht nur menschliche Grundbedürfnisse, sondern schafft ein Vakuum, in dem
Fundamentalismen aller Art gegenüber demHumanismus und der Aufklärung ein leichtes Spiel haben.
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siehe oben |