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Seite(n): 367, Zeilen: 1-41
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Allerdings boten sich ihnen auch einige Vorteile, die ihnen die Arbeit an einer Bundesverfassung erleichterten. Noch wichtiger ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten der Union zu keinem Zeitpunkt souverän im eigentlichen Wortsinn gewesen waren. Weder 1776 noch 1787 konnte man die amerikanischen Bundesstaaten als unabhängige souveräne Staaten betrachten, im Gegensatz etwa zu den Nationalstaaten des modernen Europa. Auch wenn sie einige grundlegende Hoheitsrechte ausübten, darunter die Befugnis zur Verab- schiedung von Gesetzen und Erhebung von Steuern, beanspruchten sie zu keinem Zeitpunkt Souveränität im internationalen Sinn. Bereits zu Anfang der Revoluti- onskrise im Jahr 1774 besaß der Kongress das Monopol über die Bereiche Krieg und Diplomatie. So war auch die für den „romantisch-raubgierigen" Nationalismus im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts so typische Hinwendung zum Nationalstaatsgedan- ken in den amerikanischen Staaten weitgehend unbekannt. Der Gegensatz zu Europa könnte an dieser Stelle kaum größer sein. Alle Mitgliedstaaten der Eu- ropäischen Union sind Nationalstaaten, die politische Souveränität ausüben und deren Völker selbstbewusst ihre eigene Geschichte bewahren. In vielen dieser Län- der könnte ihr im Vergleich mit den Vereinigten Staaten relativ neuer Status als Selbstverwaltungseinheiten (ein Umstand, an den allzu selten erinnert wird) den Widerstand gegen die Abtretung nationaler Souveränitätsrechte an die Brüsseler Bürokratie und in vielerlei Hinsicht „ferne" Abgeordnete des Europäischen Par- laments eher verstärken als abschwächen. Jeder europäische Nationalstaat pflegt eigene außenpolitische Beziehungen, und jedem dieser Staaten sind die Folgen bewusst, die entstehen können, wenn die Wahrung der eigenen Interessen nicht länger in gewohnter Weise möglich ist. Zudem sind die europäischen Völker Erben einer Geschichte, die ein so hohes Maß an Leidenschaften und Erinne- rungen birgt, dass das noch am ehesten heranzuziehende Gegenbeispiel in den Vereinigten Staaten dagegen völlig verblasst: nämlich die Bewahrung des Erbes der Südstaaten, welches sich typischerweise in der Zurschaustellung von Flaggen und Devotionalien der Konföderierten sowie in der eigentümlichen Weigerung äußert, anzuerkennen, dass es im amerikanischen Bürgerkrieg zuvörderst um die Abschaffung der Sklaverei ging.

Diese Bezugnahme auf nationale Interessen und Identität lässt sich auch über diese Staaten hinausreichend hinsichtlich zweier wichtiger Bestandteile des Ent- wurfs eines Verfassungsvertrags für Europa verdeutlichen. Erstens werden die Mitgliedstaaten ungeachtet der Schaffung des Amtes des Außenministers der Europäischen Union, der gleichzeitig als einer der Vize- präsidenten der Europäischen Kommission fungieren soll, kaum ihr Recht auf Betreibung originärer Außenpolitik an die Europäische Union vollumfänglich abgeben. Der Verfassungsentwurf ist an dieser Stelle sehr unklar, aber auch die Überarbeitung des Entwurfs im Rahmen einer Regierungskonferenz der Mitglied-[Staaten hat die Aussichten auf die Betreibung einer „europäischen Außenpolitik" kaum verbessert. Fn 1040]


Allerdings boten sich ihnen auch einige Vorteile, die ihnen die Arbeit an einer Bundesverfassung erleichterten. Noch wichtiger ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten der Union zu keinem Zeitpunkt souverän im eigentlichen Wortsinn gewesen waren. Weder 1776 noch 1787 konnte man die amerikanischen Bundesstaaten als unabhängige souveräne Staaten betrachten, im Gegensatz etwa zu den Nationalstaaten des modernen Europa. Auch wenn sie einige grundlegende Hoheitsrechte ausübten, darunter insbesondere die Befugnis zur Verabschiedung von Gesetzen und Erhebung von Steuern, beanspruchten sie zu keinem Zeitpunkt Souveränität im internationalen Sinn. [...]Bereits zu Anfang der Revolutionskrise im Jahr 1774 besaß der Kongress das Monopol über die Bereiche Krieg und Diplomatie. So war auch die für den romantisch-raubgierigen Nationalismus im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts so typische Hinwendung zum Nationalstaatsgedanken in den amerikanischen Staaten weitgehend unbekannt. [...]

Der Gegensatz zu Europa könnte an dieser Stelle kaum größer sein. Alle Mitgliedstaaten der EU sind Nationalstaaten, die volle politische Souveränität ausüben und deren Völker selbstbewusst ihre eigene Geschichte bewahren. In vielen dieser Länder könnte ihr im Vergleich mit den Vereinigten Staaten relativ neuer Status als Selbstverwaltungseinheiten den Widerstand gegen die Abtretung nationaler Souveränitätsrechte an irgendwelche gesichtslose Bürokraten in Brüssel und obskure Abgeordnete des Europäischen Parlaments in Straßburg eher verstärken als abschwächen. Jeder europäische Nationalstaat pflegt eigene außenpolitische Beziehungen, und jedem dieser Staaten sind die Folgen bewusst, die entstehen können, wenn die Wahrung der eigenen Interessen nicht länger in gewohnter Weise möglich ist. Zudem sind die europäischen Völker Erben der Geschichte, die ein so hohes Maß an Leidenschaften und Erinnerungen birgt, dass das noch am ehesten heranzuziehende Gegenbeispiel in den Vereinigten Staaten dagegen völlig verblasst: die Bewahrung des Erbes der Südstaaten, welches sich typischerweise im Herzeigen von Flaggen und Devotionalien der Konföderierten und in der eigensinnigen Weigerung äußert, anzuerkennen, dass es im amerikanischen Bürgerkrieg zuvörderst um die Abschaffung der Sklaverei ging. Diese starrsinnige Sichtweise in Bezug auf nationale Interessen und Identität lässt sich anhand von zwei wichtigen Bestandteilen des Entwurfs einer Verfassung für Europa deutlich machen.

Erstens werden die Mitgliedstaaten ungeachtet der Schaffung des Amtes des Außenministers der Europäischen Union, der gleichzeitig als einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission fungieren wird, aller Voraussicht nach kaum ihr Recht auf Betreibung eigener Außenpolitik an die EU abgeben. Der Verfassungsentwurf ist an dieser Stelle sehr unklar, aber auch eine Überarbeitung des Entwurfs im Rahmen einer Regierungskonferenz der Mitglieds[taaten würde die Aussichten auf die Betreibung einer originär europäischen Außenpolitik kaum verbessern.]

Kategorie
ÜbersetzungsPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
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Anmerkung
Dublette von Fragment 367 01-41.