GuttenPlag Wiki
Forum: Übersicht > @Juristen: Betrugs-Anzeige(n)!



Liebe Freunde. was umgangssprachlich als Betrug bezeichnet ist, ist es strafrechtlich häufig nicht. Der einzige Ansatz für einen strafbaren Betrug wäre bei den Käufern seiner Dissertation oder beim Verlag. Die Käufer, die darüber getäuscht wurden, eine wissenschftliche Arbeit zu erwerben und keine bekommen haben (in der Dogmatik des § 263 StGB als Problem des Vermögensschadens eingeordnet; Beispiel aus der Anfängerübung: eine angebliche Wollhose besteht aus nur Zellstoff), haben 88 Euro bezahlt (Vermögensverfügung) und einen Schaden in gleicher Höhe. Ich bezweifle jedoch, dass sich irgendwelche Käufer dazu bereit finden, eine solche Anzeige zu erstatten. Außerdem besitzen sie jetzt etwas durchaus wertvolles: das Plagiat, das evtl. das Ende der Karriere des Herrn zG herbeigeführt hat. Nicht zuletzt ist es ein Bagatellfall, kein Staatsanwalt den ich kenne - und ich habe beruflich mit vielen zu tun - wird das verfolgen. In Franken (Wohnsitzzuständigkeit) auf jeden Fall nicht und woanders (Tatort?) wohl auch nicht. Der Verlag hat möglicherweise keinen Schaden, weil er evtl. einen Druckkostenzuschuss bekommen hat (das wäre - wie wir Juristen sagen - Tatfrage). Das könnte sich nur ändern, wenn die unrechtmäßig zitierten Autoren den Verlag wegen Urheberrechtsverletzung verklagen; das kann teuer werden. Ich selbst bin einmal in ähnlicher Weise - allerdings weit weniger umfangreich als die Autoren hier - plagiiert worden und habe vom Verlag des Plagiators 5.000 Euro für die Urheberrechtsverletzung bekommen. Aber auch hier bezweifle ich, dass jemand sich die Mühe macht. Denn merke: das Strafrecht kann nicht alle Übel dieser Welt (dieser Politiker etc. etc.) richten. Und: Lächerlichkeit tötet. Dieses Wiki hat in der Hinsicht vielmehr bewirkt als alle Staatsanwaltschaften Deutschlands bewirken könnten. Ein (summa cum laude) promovierter Jurist 188.111.112.218 16:50, 22. Feb. 2011 (UTC) _________________________________

Da Urheberrechtsverletzungen ja heute als Kavaliersdelikt gelten und als Antragsdelikte selten verfolgt werden:

Was fehlt, ist eine Anzeige (oder deren viele?) wegen Betrugs. Dass es ein solcher ist, steht ja mittlerweile außerhalb jedes vernünftigen Zweifels. Also, liebe (angehende, promivierte, sonstwas) Jurist(inn)en in der Runde: Ab in die Schreibstube und zwingend formulierte und begründete Anzeigen fabriziert, gerne auch im Copy-und-Paste-Verfahren (mit Quellenangabe)! :) Nicht, dass die bayerischen Staatsanwälte glauben, sie könnten sich mit Nichtstun herauslavieren.

http://jh72.de/ 12:57, 22. Feb. 2011 (UTC)


ok... jetzt wirds dirty... (und zeigt den wharen Hintergrund der Kampagne!)... ekelhafte Loser!


Warum Loser?

Es ist und bleibt ein Starftatbestand, wessen Guttenberg sich schuldigt gemacht hat.

Auf grund eines falschen Ehrenwortes bekam er ungerecchtfertig den wissenschaftlichen Grad eines Dr, den er auf grund des falschen Ehrenwortes ungerechtfertig einige Jahre trung und somit schließt sich der Kreis.

Das Gesetz sieht hierfür (Tragen falscher akademischer Bezeichnungen) sogar eine Haftstrafe vor.


Quatsch, der Titel wurde nicht ungerechtfertigt getragen, er hat ihn rechtmäßig von einer Universität verliehen bekommen! Ungerechtfertigt wäre es gewesen, wenn er den Titel getragen hätte ohne ihn von einer Universität verliehen bekommen zu haben.


Naheliegender scheint mir eine Anzeige wegen Untreue, nachdem Herr zu Guttenberg den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für private Zwecke missbraucht hat.

Ein Jurist


Es handelt sich eindeutig nicht um Betrug nach §263 StGB - (keine Vermögensverfügung, kein Vermögensschaden). Auch Untreue nach §266 StGB scheint eher fernliegend (Vermögensbetreuungspflicht? Vermögensnachteil?). Aber ein hinreichender Tatvedacht für eine Strafbarkeit nach §106 UrhG liegt vor. Die Strafverfogung setzt allerdings regelmäßig einen Strafantrag nach §109 UrhG voraus.


Wie sieht es mit Urheberrechtsverletzung aus?

Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Diese Kopien werden von der Unterhaltungsindustrie häufig irreführend Raubkopie genannt. Daneben existiert die auch umgangssprachliche, aber neutralere Bezeichnung Schwarzkopie. Bei den Medien kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung

Sollte das nicht zutreffen, dann könnte doch jeder 2, 3 oder mehr Bücher nehmen, diese auseinander nehmen, zu einem neuen zusammen fügen und unter eigenem Namen verkaufen oder ... ?

Etwas Anderes ist es doch nicht mit dieser Doktorarbeit, die man käuflich erwerben konnte.


Bei der Staatsanwaltschaft in Hof wurden zwei Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Urheberechtsverletzung geprüft? [1] Gibt es dazu etwas Neues? 93.135.156.36 15:30, 22. Feb. 2011 (UTC) ds


Genießt Guttenberg als Minister eine Art Immunität? Kann eine Anzeige überhaupt erfolgreich sein?


Es kann trotz Immunität ermittelt werden. Einer Strafverfolgung muss jedoch der Bundestag zustimmen und dieser setzt sich ja nicht nur aus CDU / CSU Anhängern zusammen.


Untreue: Der Vorwurf bezieht sich auf die Nutzung des wissenschaftlichen Dienstes für private Zwecke. In unnötigen Verwaltungsaufwendungen kann auch eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht liegen (siehe Fischer, § 266 StGB Rdnr. 52, 58. Auflage). Wir alle zahlen über unsere Steuern den Missbrauch des wissenschaftlichen Dienstes mit.

Ein Jurist

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§ 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung.(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

(3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Der Versuch ist strafbar. __________________________________________________________


Liebe Freunde,

nochmal: Das Strafrecht kann nicht alles richten. Was soll denn hier die öffentliche Urkunde sein? Öffentliche Urkunde im Sinne dieser Vorschrift ist etwa das Grundbuch, der Personalausweis etc. Öffentliche Bücher sind Ehe-, Geburten- und Sterberegister etc. Zwar ist Schutzzweck des § 271 StGB der Wahrheitsschutz, der kann sich aber nicht bei einer Doktorurkunde darauf beziehen, dass KTzG in Wahrheit kein Wissenschaftler ist (weil er plagiiert hat).

Also: Kirche im Dorf lassen! Wenn KTzG seinen Doktor aberkannt bekommt - woran wohl auch in der CDU niemand, der noch bei Trost ist (und dazu gehört angesichts ihres feinsinnigen Arguments, sie habe keinen wissenschaftlichen Assistenten eingestellt, wohl auch die Kanzlerin) mehr zweifelt - muss er nicht gehen, weil er sich strafbar gemacht hätte. Das würde einerseits die Argumentebene fatal verschieben, denn ein anderer - übrigens auch "adliger" (Graf Lambsdorff) - Politiker konnte wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, was seiner politischen Karriere nicht geschadet hat und ein Bundeskanzler (Kohl) hat einer Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Untreue gegen Zahlung einer hohen Geldauflage zugestimmt, ohne dass er deswegen zurücktreten musste (hatte im Übrigen auch ein "Ehrenwort" abgegeben). Da haben die Verteidiger von KTzG, die auf die Eigenständigkeit des "Politischen" abheben, vielleicht sogar recht. Wichtiger ist, dass er auch als Politiker hier erneut einen fatalen Mangel an Urteilskraft und fehlende Übersicht bewiesen hat. Ein richtiger Politiker, also einer, der die Lage nüchtern analysiert und die Optionen abwägt, hätte nicht gleich so aus dem Bauch heraus reagiert (1. Reaktion: "abstrus") und dann immer wieder nachgebessert, bis er auf der Ebene seines Ober-Claqueurs Franz Josef Wagner ("BILD") - "Sch. auf den Doktor" - angelangt wäre. Es ist immer fatal, den Einflüsterungen einzelner Personen, die durch eine große Klappe und eine hohe Auflage Bedeutung vortäuschen, zu folgen; das zeugt nur, wie gesagt, von einem Mangel eigener Urteilskraft. Ich für mein Teil will keinen Minister - ob für Verteidigung oder Verkehr ist egal - der eingestanden hat, in einer Sache, an die er angeblich 7 Jahre seines jungen Lebens verschwendet hat, den Überblick verloren zu haben. Wer garantiert mir, dass er den in lebenswichtigen Dingen, die uns alle betreffen, dann auch behält? 188.111.112.218 18:12, 22. Feb. 2011 (UTC)

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Aus den Kommentaren geklaut, also nicht auf meinem Mist gewachsen^^

NOCHMALS - für alle die sich hier im Forum informieren wollen: Neue Strafanzeige gegen Guttenberg geplant wegen Titelmissbrauch weil er seinen Doktortitel schon geführt hat, wo er ihn noch gar nicht hatte. http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/332436/332437.php

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Woher weiss der gute Mann denn, dass KTzG keine Pflichtexemplare abgeliefert hat. Es liegt doch auf der Hand, dass er diese Voraussetzung schnell erfüllt hat, bloss um den Titel führen zu können. Kostet ja nur ein paar hundert EURO, von denen er ja genug hat. Und dann hat sein Doktorvater das Werk eben noch bei Duncker & Humblot plaziert, weil das ja noch mehr Ehre bringt, KTzG und auch ihm selbst (à la: "mein Schüler hat seine Diss auch in einem angesehenen Wissenschaftsverlag veröffentlicht"); das hat dann eben etwas gedauert.

Also, zum dritten Mal ("Du musst es dreimal sagen" Mephisto im Faust): Setzt doch nicht soviel auf das Strafrecht, das lässt Euch im Zweifelsfall im Stich - und meine Prophezeiung ist: auch in diesem Fall. Das verkehrt sich nur ins Gegenteil. KTzG und seine Claqueure werden sich am Ende über die unverschämten und unberechtigten Strafanzeigen aufregen. Seht Euch dagegen nur das Wiki an: Sine ira et studio die Fakten ermitteln, die sprechen für sich. Künstlich aufregen und nach dem Kadi rufen ist letzten Endes viel weniger effektiv als eine neutrale Recherche, der KTzG, wie sich gezeigt hat, außer dreisten, unwahren Sprüchen nichts entgegensetzen kann. 87.142.249.3 19:28, 22. Feb. 2011 (UTC)

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Pflichtexemplare ohne persöhnlich verfasstes Vorwort?

Im oben zitierten Artikel steht:

"Und auch das wahrscheinlich von ihm persönlich verfasste Vorwort zu seiner Dissertation hat Guttenberg erst 2008 geschrieben, aber zu dem Zeitpunkt führte er schon seinen Doktortitel", sagte Kühbacher.

Ich glaube, das werden Andere nun überprüfen. Wir brauchen uns darüber also keine weiteren Gedanken machen.

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Aber natürlich ohne persönlich verfasstes Vorwort. Gerade in den Pflichtexemplaren. Die liest ohnehin niemand. Sie sollten sich mal in der Uni-Bibliothek die eine oder andere, nur als Pflichtexemplar veröffentlichte Diss. anschauen. Gerade das schwülstige Vorwort sieht so aus, dass es für die Buchveröffentlichung geschrieben worden ist, um dem geneigten Publikum zu zeigen, was für gebildeter ("Kairos") und zugleich familienbewusster Mensch KTzG ist.


Schönen Dank an den 'summa cum laude'-Juristen, der den Thread hier eröffnet hat: "Lächerlichkeit tötet. Dieses Wiki hat in der Hinsicht vielmehr bewirkt als alle Staatsanwaltschaften Deutschlands bewirken könnten." Was den kurzen ersten Satz angeht, gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Und das übrige ist ein ganz enormes Kompliment, über das sich hier viele freuen werden! -- Mr. Nice 20:48, 22. Feb. 2011 (UTC)