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Forum: InBox > InBox-Längeres Eigenplagiat


Achtung - dieser Beitrag steht nur aufgrund einer technischen Änderung am Listenkopf, und ist möglicherweise bereits veraltet. -- NablaOperator 12:12, 25. Mai 2011 (UTC)


Ich weiß nicht, ob es schon thematisiert wurde: Auf den Seiten 263/264 plagiiert Guttenberg ca. 20 Zeilen seines "eigenen" Textes von S. 195/196 inklusive leicht veränderter Fußnoten:


S. 195, Z. 4 von unten bis S. 196, Z. 15:

Die – regelmäßig in einem fundamentalen Verfassungsgesetz rechtlich fixierte – Verfassung ist konstitutives Merkmal des modernen politischen Gemeinwesens. Der moderne Konstitutionalismus wiederum erwächst den großen Revolutionen des ausgehenden 18. Jahrhunderts. In vielerlei Gestalt hat die „Konstitutionalisierung der Herrschaft" (D. Grimm[554]) seither die historisch-politische Welt geprägt und die nicht-westlichen Gesellschaften erfasst. Dort, wo seiner Grundidee nach der moderne Begriff der Verfassung als „Ordnung des Politischen"[555] konzipiert wird, wird gleichzeitig ein zentraler Sinngehalt der politischen Kultur ausgedrückt.

In diesem Kontext entspringt der modernen Verfassung eine Mehrfachfunktion: zum einen deutet sie ihrer symbolischen Funktion entsprechend die Ordnungsgehalte der politischen Kultur der Gesellschaft und normiert dieselben. Gemäß ihrer instrumentellen Funktion liefert sie zudem das (Spiel-)Regelwerk für die politischen Prozesse des politischen Systems. Als „quasi-kanonischer Text" steht sie einmal für eine Hermeneutik der gesellschaftlichen Existenz mit einem Verbindlichkeit fordernden Geltungsanspruch. Zum anderen ist sie Anker- und Kristallisationspunkt für einen permanenten hermeneutischen Prozess der Interpretation der durch sie verbürgten Prinzipien im Medium der politischen Deutungskultur der Gesellschaft.

[554] Vgl. D. Grimm. Die Zukunft der Verfassung, 1991

[555] Dazu weitergehend in U.K. Preuß (Hrsg.), Zum Begriff der Verfassung, 1994


S. 263, Z. 4 von unten bis S. 264, Z. 16:

Wie am Beispiel der Vereinigten Staaten bereits illustriert ist die – in der Regel in einem fundamentalen Verfassungsgesetz rechtlich fixierte – Verfassung konstitutives Merkmal des modernen Gemeinwesens. Der moderne Konstitutionalismus entspringt u. a. den großen „Revolutionen" des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Seitdem hat die „Konstitutionalisierung der Herrschaft" (D. Grimm[760]) in unterschiedlicher Gestalt der historisch-politischen Welt ihre Prägung verliehen und darüber hinaus im Zuge der Globalisierung der Politik und der Ausbreitung mancher Aspekte der Verfassungslehre die nicht-westlichen Gesellschaften erfaßt. Seiner Grundidee nach drückt sich im modernen Begriff der Verfassung dort, wo sie als „Ordnung des Politischen" (U.K. Preuß[761]) konzipiert wird, der zentrale Sinngehalt der politischen Kultur aus. Unter diesem Aspekt kommt der modernen Verfassung eine doppelte Funktion zu: ihrer symbolischen Funktion entsprechend deutet und normiert sie die Ordnungsgehalte der politischen Kultur der Gesellschaft. Ihrer instrumenteilen Funktion entsprechend liefert sie das Spielregelwerk für die politischen Prozesse des politischen Systems.[762] Als quasi-kanonischer Text steht sie einmal für eine Hermeneutik der gesellschaftlichen Existenz mit einem verbindlichkeitsfordernden Geltungsanspruch. Zum anderen ist sie Kristallisationspunkt für einen permanenten hermeneutischen Prozess der Auslegung der durch sie verbürgten Prinzipien im Medium der politischen Deutungskultur der Gesellschaft.


[760] Vgl. D. Grimm. Die Zukunft der Verfassung. Frankfurt 1991

[761] Siehe den Titel des von U.K. Preuß herausgegebenen Sammelbandes „Zum Begriff der Verfassung. Die Ordnung des Politischen. 1994"