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Gründe, weshalb die Dissertation von KTG nicht als Dissertation bewertet werden kann[]

kapitel-wikivorwort: "nun. man siehe die inhalte in diesem forum, zähle die plagiate nochmal zusammen, und erinnere sich, was das genau hieß... ein nicht zitierbarer text (zum beispiel die hausi des OSI-studis) in einer wiss.lichen arbeit. hm. und erinnere sich anschließend, warum das zu einer bauchlandung führen muss, selbst WENN aus ihr nicht geklaut worden wäre, sondern anständig zitiert."

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Zur Bewertung der Qualität einer rechtswissenschaftlichen Dissertation:[]

Formalia: Äußerer Eindruck, Aufbau, Literaturverzeichnis (Umfasst es alle einschlägigen Werke?) - lllleider falsch. umfasst es alle verwendeten werke? sind die werke nach wissenschaftlicher richtlinie aufgeführt? sind die stellen, die verwendet wurden, nach wissenschaftlicher norm gekennzeichnet? also: erfüllt die zitierweise die wissenschaftliche erwartungshaltung? (ergänzt von wn030-9.) - plaggi: siehe meine folgende Bemerkung; es ist richtig, dass ein Literaturverzeichnis alle wichtigen Werke in bezug auf ein bestimmtes Thema umfasst und letztere auch, korrekt zitiert, in der Arbeit verarbeitet wurden Plaggi 03:52, 19. Feb. 2011 (UTC))

Inhalt: Gibt es eigene Ideen, selbständige Gedankengänge? Kommt es zu einer vertiefte Argumentation für die eigenen Ideen oder in bezug auf verschiedene Lehrmeinungen? (Ist die Arbeit inhaltlich (auch sprachlich, fließtext) selbst verfasst? - ergänzung wn030-9)

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kleine zwischennotiz[]

geplänkel zwischen zwei bearbeitern dieser seite <- plaggi, wärste so freundlich?

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wann mit cum laude bewertet[]

Eine rein zusammenfassende Arbeit kann mit der Note "cum laude" ausgezeichnet werden.

- ;-) klar. wo. wo sagen Sie das, weil dann weiß man, welche uni in der nächsten zeit keinen elitestatus haben will. zeigen Sie mir eine diss, die eine 1 fürs bloße zusammenfassen bekommt. die bekommt man selbst bei hausis fürs bloße nacherzählen der derzeitigen forschulngslage nicht... (ts kopfschüttel da sind Sie aber einem bären aufgesessen.) -

eine 1 ist eine summa cum laude. richtig? dort steht, dass eine 1 eine sehr gute zusammenfassung + neue perspektive enthalten muss. - wn030: häufig wird cum laude mit einer 2 verglichen, aber vom wortlaut bedeutet cum laude soviel wie mit auszeichnung/mit lob. nuja, den bekomt man normalerweise nicht für... das zusammenfassen dessen was so da ist. normalerweise. hört mal, also auf den meisten unis... bekommt man schon in den seminaren fürs zusammenfassen nicht wirklich was. ts...


summa cum laude ist keine "1", sondern ist mehr als das. Offiziell ist es "mit Auszeichnung", magna cum laude ist eine "1", cum laude eine "2", rite = "bestanden". So ist die offizielle Zählung.

wann mit summa cum laude[]

Eine Arbeit kann mit "summa cum laude" ausgezeichnet werden, wenn sie den bisherigen Kenntnisstand sehr gut zusammenfasst und darüber hinaus auf neue Perspektiven auf einen rechtswissenschaftlichen Gegenstand hindeuten oder diese sogar erschöpfend bearbeiten kann. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1390813/

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Weitere Arbeitsmöglichkeiten[]

das verhältnis von juristischer vs. nicht juristischer Literatur im Literaturverzeichnis erfassen

die Arbeit macht viele Anleihen aus Publikationen aus dem politikwissenschaftlichem und wohl auch dem historischen Bereich. Man kann nicht davon ausgehen, dass im Internet alle möglichen Inspirationsquellen zugänglich sind. (zwischenbemerkung: ;-) "inspirationsmöglichkeiten" ist gut... - grundsätzlich aber: klar ist jetzt bibliotheksphase dran. in unis mit anschluss an computer. wäre jetzt eigentlich die phase, die anlaufen müsste....)

Es wäre daher notwendig auch elektronische (Fach-)Zeitschriften, die nur über Datenbanken und Uni-E-Kataloge zugänglich sind, zu untersuchen. Außerdem: nur in Papierform erscheinende Fachzeitschriften und Bücher. Inbesondere ältere Publikationen dieser Art v.a. von kleineren Verlagshäusern können im Internet wahrscheinlich nur sehr unvollständig auffindbar sein. Google books erfasst oft nur Teile von Büchern, obwohl sie das wohl immer mehr verbessern. Google scholar erfasst die nur in Papierform erscheinenden Publikationen nicht. Ein Anfang wäre zus schauen, welche Publikationen im Literaturverzeichnis nur in Papierform oder über gesperrte E-Bibliotheken zugänglich sind. Diese scannen und vergleichen. Darüber hinaus: einschlägige oder weniger einschlägige Werke , die nicht im Literaturverzeichnis stehen und nur in Papierform erhältlich sind, aber durch z.B. thematische Nähe Inspirationsquelle sein könnten, scannen und vergleichen. - wn030: lesen und vergleichen reicht. scan nur nötig für den finalen nachweis des plagiats, aber eigentlich erst in der phase -vorbereitung-für-die-doktortitelaberkennung- und zwar die offizielle und zwar auf dem wege, auf dem das zu erfolgen hat (kicher: "ich friere meinen titel mal ein. hol den in einem halben jahr aus dem kühlschrank.") - bis dahin wird erstmal gesammelt. wer zwischendurch in der biblio ist und eines der genannten analogen titel griffbereit hat, der könnte mit handy foto machen oder offiziell am biblio-scanner scannen.

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weitere spannenden kommentare verschiendener wikinutzer[]

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Ein weiterer Beitrag: ... "Nicht nur, dass hier offensichtlich für alle Mr. Aal-Glatt grösstenteils geCOPY-PASTEed hat, NEIN er hat auch noch für seine zweifelshafte akademische Leistung durch seine Dissertation zusätzlich ein " summa cum laude" erhalten!!! Für alle Nicht-Akademiker hier: das ist die allerhöchste Benotung an welcher die allerstrengsten Masstäbe von der Promotionskomission und den Gutachtern gesetzt werden. Ein "summa" hat ihm im Anschluss alle Türen geöffnet und hat ihn da gesetzt wo er jetzt ist, das sollte man nie ausser Betracht ziehen und vergessen. Schon damals vor 2 Jahren wunderten man sich überseine angebliche berufliche Erfahrung im sogenannten Familienbetrieb, es entpuppte sich als 3-Mann Betrieb mit der lediglichen Aufgabe der Vermögensverwaltung der Familie (youtube-link). Da hat er auch schon geschummelt und gelogen, er wird wohl in der Geschichte Deutschlands als grösster Betrüger, Schummler, Blender und Durchmogler in die Lehrbücher eingehen. Und der sollte mal der nächste Bundeskanzler werden? Zum Glück nicht mehr...

P.S.: Promotionsordnung der Uni Bayreuth (besonderes Augenmerk gilt es dem §16 zu geben)




Gründe, weshalb man die Dissertation von KTG inhaltlich auch schlechter als 'summa cum laude' werten könnte[]

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Im Zuge der Recherchen haben sich auch viele promovierte und un-promovierte Akademiker die Dissertation angesehen, die von Karl-Theodor zu Guttenberg eingereicht wurde.

Hier sind einige Gründe, weshalb wir denken, dass ein 'summa cum laude' eventuell nicht angebracht war:

   * Gleich das erste Zitat von Victor Hugo (S. 15) wird in der Fußnote als "abrufbar unter http://..." rerenziert. Bei klassischen Werken ist, statt einer Sekundärquelle im Internet, eine anerkannte Edition des berteffenden Werkes zu empfehlen. Außerdem: Es ist gewohnter Standard, dass das Abrufdatum der URL angegeben wird, hier jedoch unterlassen.
   * Fußnote 2: In dieser Darstellung der Ursprünge des Toponyms "Amerika" wird kein rechtswissenschaftlicher Bezug deutlich. Die hier vorliegenden, eher historiographischen Ausführungen sind auch für eine möglicherweise rechtshistorische Anmerkung nicht von Belang.
   * (mehr)


- (wn030) zu dem da oben: absolut korrekt. (hugo mit -abrufbar-, geil... ;-) - da gibt es auch keine ausrede mit "andere fakultät". ein litwissler stellt sich ja auch nicht hin und schreibt, wenn der mal einen nichtwilhelm zitiert "siehe arbeit -titel-, abrufbar unter (amazon) ;-) - sondern hübsch mit jahrgang, seitenangabe etc. --- bei zitaten von onlinequellen (sagen wir online-lit für litwissler, die haben bei modernen sachen sowas manchmal) (oder bei politwisslern oder bei jurastudis: wenn sie den nichtwilhelm zitieren, dann schreiben die ja auch nicht "2500 fußnoten", sondern schreiben dazu "laut -webadr- (meist mit snapshot hinten unter dokumenten) und mit der angabe -dannunddann- (mit angabe im gegensatz zum (datum tag vorher), da waren es noch (soundso) fußnoten, die auf der stellungsnahmeseite angegeben waren.) nicht wahr? - also zu da oben: absolut korrekt, auch online-quellen werden anders zitiert aber nur bei sachen, die es nur online gibt.

(Bitte ergänzen. Bitte möglichst Bezug zu juristischen Dissertationen nehmen, es gibt je nach Disziplin große Unterschiede bei der Form einer Dissertation) - wn030: bis auf das einmaleins. der wissenschaftlichen form. das gilt auch bei diss weiterhin.

.- wn030: hier kommen die weteren kommis verschiedener nutzer rein, die zu d.i.e.s.e.m. seitenabschnitt gehören. - danach prüfung auf versehentliche kommiduplikate.

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Teil II Aufzählung der Gründe[]


  • Gleich das erste Zitat von Victor Hugo-Zitat wird in der Fußnote als "abrufbar unter http://" referenziert. Bei klassischen Werken ist, statt einer Sekundärquelle im Internet, eine anerkannte Edition des betreffenden Werkes zu empfehlen. Außerdem: Es ist gewohnter Standard, dass das Abrufdatum der URL angegeben wird, das wurde hier jedoch unterlassen.
  • Die Arbeit enthält Duplikate: die Quelle zu S. 196, wurde auf S. 264 im gleichen Wortlaut wiederverwendet.
  • Die Arbeit enthält keine Einleitung, in der eine These oder Behauptung vorgestellt würde. Dementsprechend fällt sie auffällig kurz aus (vier Seiten). Am Ende der Arbeit steht ein Nachwort, das keinerlei Bezüge zu den vorhergehenden 402 Seiten erkennen läßt. Schon die Struktur der Arbeit rechtfertigt also nicht die Annahme, daß der Autor "wirklich auch neue, noch nicht vorhandene Ideen mal entwickelt". (Quelle für dieses Kriterium, Interview mit Hanns Prütting, Rechtswissenschaftler an der Universität Köln).
  • Fußnote 2: In dieser Darstellung der Ursprünge des Toponyms "Amerika" wird kein rechtswissenschaftlicher Bezug deutlich. Die hier vorliegenden, eher historiographischen Ausführungen sind auch für eine möglicherweise rechtshistorische Anmerkung nicht von Belang.
  • Der Hauptteil der Arbeit ist in zwei große Teile eingeteilt. Diese scheinen relativ unverbunden nebeneinander zu stehen, da es auch keinen übergeordneten Schlussteil gibt, der die Ergebnisse des Hauptteils zusammenfassen würde.


Wenn der letzte Unterpunkt des zweiten Teils (C:IV) ein Resumé oder eine Art Schlussbetrachtung für diesen Teil sein soll, ist er mit weniger als einer Seite nur sehr dürftig bemessen.


  • Die Arbeit ist methodisch naiv. Sie läßt nicht erkennen, welchem Teilgebiet der Rechtswissenschaft sie sinnvoll zuzuordnen wäre. Angesichts der Vielzahl "ausgewerteter" Quellen aus verschiedenen Bereichen wäre sie der Absicht nach vielleicht als interdisziplinär zu qualifizieren. Das würde aber voraussetzen, dass diese Perspektive innerhalb der Arbeit methodisch reflektiert würde. Eine solche Reflexion des eigenen Standpunkts findet nicht statt.
  • Wie kann überhaupt ein derart zusammengeschnippelter und collagierter Text ein sinnvolles und durchdachtes Ganzes ergeben? Wie können renomierte Gutachter bloßes Wortgeklingele nicht von einem echten Gedankengang und eigener Argumentation unterscheiden? Bitte möglichst Bezug zu juristischen Dissertationen nehmen, es gibt je nach Disziplin große Unterschiede bei der Form einer Dissertation.
  • Ohne dass mögliche Gegenargumente ausgeschlossen werden, entsteht der Eindruck, dass

- es sich um eine reine Dozierarbeit und nicht um eine Doktorarbeit handelt, die sich auf das Referieren von teilweise eher fragwürdigen Quellen beschränkt. Ein Kommentator sprach dementsprechend von einer "Feuilleton-Faktensammlung".
- nach dem kursorischen Eindruck eines Kommentator: es wird insgesamt in der Arbeit sehr wenig über "konkrete Normierungen" gesprochen, also kaum Auslegung von einzelnen "Paragraphen"

Bsp.: Seite 181 f - http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Seite_181_f
Die Quelle führt auch genau auf, was an den Vertrag angefügt wurde - die Diss begnügt sich mit Pauschalierung. Man sollte denken, dass "echte" Juristen so genau und ausführlich wie möglich sein wollen. Abermals wird keine eigene tiefergehende Erkenntnissuche, die solche Beobachtungen möglich macht, durchgeführt. Ein Quellenverweis ist hier nicht angegeben (s.a. den Kommentar auf der verlinkten Seite; "Fussnotenstrategie", um abermals eigene Überlegungen vorzutäuschen). Bestehende Erkenntnisse werden in einer Weise dargestellt, die ihren Erkenntnisgehalt eher mindern als steigern.

  • Ein Kommentator wunderte sich darüber, dass altgriechische Wörter oftmals nicht in Anführungsstriche gesetzt werden. Da Herr Guttenberg nach eigener Aussage Plato am Strand liest, mutet dies - in den Augen des Kommentators - merkwürdig an.

Gründe, weshalb des Nichtwilhelms "Arbeit" noch ganz andere Folgen haben könnte[]

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Mir fällt auf, dass bisher immer nur diskutiert wird, ob dem Herrn Minister der Doktortitel zu entziehen ist. Insoweit sei darauf hingewiesen, dass hier auch Straftaten verwirklicht sein könnten.(§§ 106, 108 a und § 109 UrhG), so dass die Angelegenheit auch noch bei einem Staatsanwalt auf dem Tisch landen könnte. Immerhin wird die Arbeit derzeit immer noch für 88,- € bei Amazon feilgeboten. Somit kommen auch entsprechenden Abmahnungen in Betracht. Bleibt also abzuwarten, ob der ein oder andere Urheberrechtsinhhaber hier noch einen Strafantrag stellt oder auf Unterlassung klagt.

Den Hobby-Ermittlern möchte ich noch folgenden Tipp geben: Hört Euch mal das Interview mit dem Fachmann, Herrn Volker Rieble an:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1389991/

Er spricht angesichts der Tatsache, dass der Herr Minister in der Arbeit offenbar Internetquellen kopiert hat, von einem "besonders risikofreudigem Plagiatorenverhalten". Sodann berichtet er, dass die meisten Plagiate so stattfinden, "dass eher abgelegene Originale ausgebeint werden. Wenn Sie von irgendeiner Dissertation aus dem Jahre 1998 , die irgenwo im Magazin schon leicht verstaubt vor sich hin gammelt, mal eben 30 Seiten abschreiben, das merkt doch keiner".

Also Leute: Schnappt Euch das Literaturverzeichnis der Arbeit und scannt einfach die ein oder andere einschlägige Quelle mal ein und macht dann den Abgleich mit der ministerialen Arbeit. Ich würde es vielleicht mal mit Werk "Gott im Grundgesetz" von Herrn E. L. Behrendt, 1980, versuchen. Denn immerhin verwendet der Minister auf das Thema Gottesbezug über 30 Seiten (S. 373 ff.)

Einen schönen Tag noch!

Rickleff .

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toolset[]

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sicherheitskopie dieser seite.

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