Untersuchte Arbeit: Seite(n): 021, Zeilen: 01-02 |
Original: Seite(n): 03, Zeilen: 32-37 |
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[Einen hohen Stellenwert nahmen alsbald die Menschenrechte nach der Bill of Rights von 1689, die Beteiligung der wohlhabenden Bürger an Gesetzgebung und Rechtsprechung, die Traditionen] der lokalen Selbstverwaltung, das Recht auf ein Geschworenengericht und auf „habeas corpus“ bei Inhaftierung ein. [7] |
Insbesondere waren die Menschenrechte nach der Bill of Rights von 1688, die Traditionen der lokalen Selbstverwaltung, der Teilnahme der bemittelten Bürger an der Gesetzgebung und Rechtsprechung, das Recht auf ein Geschworenengericht und auf habeas corpus bei Inhaftierung und die Verantwortlichkeit der Behörden gegenüber den Bürgern von Anfang an tief eingewurzelt. |
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