Untersuchte Arbeit: Seite(n): 023, Zeilen: 21-25 |
Original: Seite(n): 06-07, Zeilen: 34-36;41-43;01-01 |
|
---|---|---|
Auch die Verfassungen der Einzelstaaten [15] , die teilweise den Anregungen des 2. Kontinentalkongresses [16] 1775/76 folgten, umfassten indes Grundrechtserklärungen, die sich nicht nur an der Hinterlassenschaft Englands, sondern auch an den damals aktuellen Leitlinien des Gesellschaftsvertrags und des Naturrechts ausrichteten. |
Die Mehrzahl der nunmehr in souveräne Staaten verwandelten Kolonien gab sich, teils den Anregungen des Kontinentalkongresses folgend, freiheitliche Verfassungen; [...] Die Staatsverfassungen waren meist von Grundrechtserklärungen begleitet, die neben dem englischen Erbgut auch die damals modernen Grundsätze des Naturrechts und des Gesellschaftsvertrags widerspiegelten. |
|
4.229
Seiten