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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 024, Zeilen: 02-08
Original:
Seite(n): 07, Zeilen: 01-10

Die nachfolgende Bundesverfassung erfuhr eine nachhaltige Prägung durch die Neuerungen in den Einzelverfassungen, die neben der umfassenden Betonung der Gewaltenteilung von einer Stärkung der gesetzgebenden Körperschaften als Mittelpunkt der Staatsgewalt über die eingeschränkteren Rechte der gewählten Gouverneure als Inhaber der ausführenden Gewalt bis zu einer gesteigerten religiösen Toleranz und einer Intensivierung der demokratischen Grundsätze der Volkssouveränität reichten.

Von den bisherigen Charters unterschieden sich die durch die beschränkteren Rechte der von den Versammlungen gewählten Gouverneure als den Inhabern der ausführenden Gewalt, die stärkere Betonung der gesetzgebenden Körperschaften als des Mittelpunkts der Staatsgewalt, die größere religiöse Toleranz und den Nachdruck, den sie auf die demokratischen Grundsätze der Volkssouveränität legten. Besonders auffallend ist die Bedeutung, die der Gewaltentrennung zugemessen wurde. [...] Auf die nachmalige Bundesverfassung übten die Einzelstaatsverfassungen nachhaltigen Einfluß aus.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Loewenstein 1959
Link
Loewenstein 1959
Anmerkung