Untersuchte Arbeit: Seite(n): 024, Zeilen: 13-16 |
Original: Seite(n): 7, Zeilen: 17-19 |
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Diese Konföderationsartikel etablierten einen Staatenbund, den K. Loewenstein „als historisch übliche und wohl auch zweckmäßige Übergangsstufe [...] von gesonderten Einzelstaaten zum echten Bundesstaat“ [18] qualifizierte. |
Sie stellten sich als die historisch übliche und wohl auch zweckmäßige Übergangsstufe des Staatenbunds von gesonderten Einzelstaaten zum echten Bundesstaat dar. |
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