Untersuchte Arbeit: Seite(n): 028, Zeilen: 01-04 |
Original: Seite(n): 06, Zeilen: 38-41 |
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Beachtenswert sind in diesem Bezugsrahmen Connecticut und Rhode Island, deren Verfassungen erst 1819 bzw. 1842 folgten, nachdem sich ihre bisherigen königlichen Charters nach leichten Modifizierungen längerfristig als zweckdienlich erwiesen hatten. |
Die Ausnahmen waren Connecticut und Rhode Island, die lediglich ihre bisherigen königlichen Charters erneuerten; diese erwiesen sich als so brauchbar, daß sie erst 1819 bzw. 1842 durch eigentliche Verfassungen ersetzt wurden. |
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