Untersuchte Arbeit: Seite(n): 28, Zeilen: 30-32 |
Original: Seite(n): 03, Zeilen: 04-08 |
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Eine permanente zentrale Exekutivgewalt fehlte in den Articles aber ebenso wie eine Regelung der Gerichtsbarkeit, des zwischenstaatlichen Handels und der Steuererhebung.[35] |
Nicht umfaßt von den ausdrücklich an die nationale Regierung abgetretenen Kompetenzen waren so wichtige Gebiete wie der zwischenstaatliche Handel, die Steuerhebung und die Gerichtsbarkeit; auch fehlte es an einer permanenten zentralen Exekutivgewalt. |
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