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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 047, Zeilen: 23-31
Original:
Seite(n): 432, Zeilen: 6-20

Insgesamt ist die Perzeption vom „Kompromiss als politischer Lebensform“ [Fn 99] ein Ankerpunkt des amerikanischen Verfassungsverständnisses. Individuelle Interessen sollen auf der Basis persönlicher Entfaltungsfreiheit, Meinungs- und Glaubensfreiheit organisiert und auf den unterschiedlichen Ebenen des Bundesstaates zur Durchsetzung ihrer Ziele in ein Konkurrenzverhältnis gebracht werden. Aufgrund einer ausgeprägten „Partikularisierung“ der Politik ergibt es sich nicht selten, dass die Kompromisse kein ausbalanciertes Resultat berücksichtigenswerter Interessen sind, sondern unter erheblichem – zuweilen unverhältnismäßigem – Einfluss partikulärer Kräfte erwachsen oder scheitern.

[Fn 99] Vgl. zu dieser Bezeichnung R. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 13. Aufl. 1999, S. 233 ff. m.w.N.

Ein wesentlicher Punkt des nordamerikanischen Verfassungsverständnisses ist die Vorstellung vom Kompromiß als politischer Lebensform (§ 26 II). Auf der Grundlage persönlicher Entfaltungsfreiheit, Meinungs- und Glaubensfreiheit sollen die individuellen Interessen sich organisieren und auf den verschiedenen Ebenen des Bundesstaates um die Durchsetzung ihrer Ziele konkurrieren. [...]

Diese starke "Partikularisierung" der Politik führt aber nicht selten dazu, daß die Kompromisse kein ausgewogenes Resultat der berücksichtigungswerten Interessen sind, sondern unter einem unverhältnismäßig großen Einfluß partikulärer Kräfte zustandekommen oder scheitern.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Zippelius 1999
Link
Zippelius 1999
Anmerkung
Die Fußnote verschleiert, dass der ganze Absatz mit geringen Änderungen von Zippelius übernommen wurde.

Fragmentsichter: KayH (Sichtungsergebnis: Gut)