GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 068, Zeilen: 103-115
Original:
Seite(n): 54, Zeilen:

[Fn 157] Gesammelt in den Veröffentlichungen des Instituts für Staatslehre und Politik e.V. in Mainz (Hrsg.), Der Kampf um denWehrbeitrag, Bd. 2, 2. Halbband: Das Gutachtenverfahren (30.7.–15. 12. 1952), 1953.

[Fn 158] Nach der später "Lehre" genannten These von der notwendigen "strukturellen Kongruenz und Homogenität" durften gem. Art 24 Abs 1 GG deutsche Hoheitsrechte nur an solche zwischenstaatlichen Einrichtungen "übertragen" werden deren Struktur dem staatsrechtlichen rechtsstaatlichen Aufbau des nach dem GG verfassten bundesrepublikanischen Staatswesens "kongruent" ist.

Die jüngste „Verfassungsdebatte“ in der Europäischen Union nahm dabei Überlegungen auf, die sich bereits 1952 im Zuge der Diskussion bezüglich der Übertragung von Hoheitsrechten Deutschlands auf die geplante EVG entspannen vgl. dazu W. Hummer, Eine Verfassung für die Europäische Union – eine Sicht aus Österreich, in: H. Timmermann (Hrsg.), Eine Verfassung für die Europäische Union. Beiträge zu einer grundsätzlichen und aktuellen Diskussion, 2001).

[Fn 11] Veröffentlichungen des Instituts für Staatslehre und Politik e.V. in Mainz (Hrsg.), Der Kampf um den Wehrbeitrag, Bd.2, 2. Halbband: Das Gutachtenverfahren (30.7.–15.12.1952)(1953).

Nach dieser Lehre durften gem. Art. 24 Abs. 1 Bonner GG deutsche Hoheitsrechte nur an solche zwischenstaatlichen Einrichtungen übertragen werden, deren Struktur dem staatsrechtlichen, rechtsstaatlichen Aufbau des nach dem GG verfassten bundesrepublikanischen Staatswesens „kongruent“ ist. Diese These von der notwendigen „strukturellen Kongruenz und Homogenität“ der Verbandsgewalt internationaler/ supranationaler Organisationen im Allgemeinen und der EVG im Speziellen in Bezug auf die Staatsgewalt ihrer Mitgliedstaaten setzte sich letztlich aber nicht durch, und die Gründungsväter der Europäischen Gemeinschaften konzipierten eine völlig „inkongruente“ und „inhomogene“ Verbandsgewalt „sui generis“ [...].

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hummer 2003
Link
Hummer 2003
Anmerkung
Zitation mit "Vgl. auch" in Fn. 159 suggeriert eigene Schöpfung des Autors. Aufteilung des wortwörtlich übernommenen Zitats auf Fließtext und Fußnote. Verweis auf einen anderen Text Hummers - nicht den hier plagiierten.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Neutral)