Untersuchte Arbeit: Seite(n): 071, Zeilen: 01-23 |
Original: Seite(n): 29-30, Zeilen: 10-26;01-08 |
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Vergleichbare Initiativen innerhalb des Europäischen Parlaments gewannen bereits nach dessen erster Direktwahl im Jahre 1979 an Schubkraft. Einflussreiche Kreise hielten es nach der ersten Direktwahl für eine historische Pflicht, als erstes von den europäischen Bürgern direkt gewähltes Parlament einen Entwurf für eine Union vorzulegen, der anschließend den Mitgliedsstaaten zur Ratifizierung vorgelegt werden sollte. Hervorzuheben ist vor allem der italienische Abgeordnete A. Spinelli, der vehement für diese Initiative kämpfte. Einen ersten Erfolg und Höhepunkt konnte Spinelli mit dem Beschluss des Plenums des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 1981 erzielen, welcher vorsah, einen Institutionellen Ausschuss im Europäischen Parlament einzurichten, der Vorschläge für die Verwirklichung einer Europäischen Union erarbeiten sollte. Im September 1983 legte der Institutionelle Ausschuss den Vorentwurf eines Vertrages vor. Unter Mitwirkung der so genannten Juristenkommission (vertreten durch die Professoren Hilf, Jacobs, Jaqué und Capotori) entstand schließlich ein endgültiger Entwurf, den das Europäische Parlament am 14. Februar 1984 mit großer Mehrheit verabschiedete. [167] (2) Grundgedanken des Verfassungsentwurfs des Europäischen Parlaments Von anderen vorherigen und auch nachfolgenden Textentwürfen unterscheidet sich der Verfassungsentwurf des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 1984 sowohl hinsichtlich seiner Legitimation als auch in Bezug auf seine inhaltliche Architektur und Geschlossenheit. Die Initiative des Europäischen Parlaments war als Akt echter Verfassunggebung intendiert, der sich mit anderen bisherigen Entwürfen nicht vergleichen ließ. |
So ist es auch kein Zufall, dass entsprechende Initiativen innerhalb des Europäischen Parlaments vor allem nach dessen erster Direktwahl im Jahre 1979 an Schubkraft gewonnen hatten. Das Europäische Parlament hielt es nach der ersten Direktwahl für seine historische Pflicht, als erstes von den europäischen Bürgern direkt gewähltes Parlament einen Entwurf für eine Union vorzulegen, der anschließend den Mitgliedsstaaten zur Ratifizierung vorgelegt werden sollte. Innerhalb des Europäischen Parlaments war es vor allem der italienische Abgeordnete Altiero Spinelli, der vehement für diese Initiative kämpfte. Einen ersten Erfolg und Höhepunkt konnte Spinelli mit dem Beschluss des Plenums des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 1981 erzielen, welcher vorsah, dass ein Institutioneller Ausschuss im Europäischen Parlament eingerichtet werden sollte, der Vorschläge für die Verwirklichung einer Europäischen Union erarbeiten sollte. Im September 1983 legte der Institutionelle Ausschuss den Vorentwurf eines Vertrages vor. Unter Mitwirkung der so genannten Juristenkommission (bestehend aus den Professoren Hilf, Jacobs, Jaqué und Capotori) entstand schließlich ein endgültiger Entwurf, den das Europäische Parlament am 14. Februar 1984 mit großer Mehrheit verabschiedete. [12] 2.2 Inhalt des Verfassungsentwurfs des Europäischen Parlaments Von anderen vorherigen und auch nachfolgenden Textentwürfen unterscheidet sich der Verfassungsentwurf des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 1984 sowohl hinsichtlich seiner Legitimation als auch in Bezug auf seine inhaltliche Architektur und Geschlossenheit. Die Initiative des Europäischen Parlaments war als großer Sprung nach vorn gedacht, als Akt echter Verfassunggebung, der sich mit anderen bisherigen Entwürfen nicht vergleichen lässt. [13] |
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