Untersuchte Arbeit: Seite(n): 071, Zeilen: 27-29 |
Original: Seite(n): 30, Zeilen: 101-103 |
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A. Peters charakterisiert den Verfassungsentwurf 1984 (wie auch den aus dem Jahre 1994) als „in dem Sinne revolutionär“, als er sich als normativ diskontinuierlich zum geltenden Verfassungsrecht auffasste. [169] |
[13] Anne Peters, a.a.O. (Anm.8), S.492 ff. charakterisiert den Verfassungsentwurf 1984 wie auch den aus dem Jahre 1994 daher auch als „in dem Sinne revolutionär, als sie sich als normativ diskontinuierlich zum geltenden Verfassungsrecht auffassten.“ |
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