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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 072, Zeilen: 01-02
Original:
Seite(n): 30, Zeilen: 12-16

[Das Europäische Parlament hat sich diesen Aufgaben vielmehr mit dem selbst gesetzten Anspruch eigener Legitimation und unter Inanspruch-]nahme eines konstitutionellen Initiativrechts unterzogen. Insgesamt ein Vorgang, der von einem beachtlichen parlamentarischen Selbstbewusstsein zeugte.

Das Europäische Parlament hat sich diesen Aufgaben vielmehr kraft eigener Legitimation und unter Inanspruchnahme eines konstitutionellen Initiativrechts unterzogen, was auf jedem Fall von einem beachtlichen parlamentarischen Selbstbewusstsein zeugte.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung