Untersuchte Arbeit: Seite(n): 072, Zeilen: 01-02 |
Original: Seite(n): 30, Zeilen: 12-16 |
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[Das Europäische Parlament hat sich diesen Aufgaben vielmehr mit dem selbst gesetzten Anspruch eigener Legitimation und unter Inanspruch-]nahme eines konstitutionellen Initiativrechts unterzogen. Insgesamt ein Vorgang, der von einem beachtlichen parlamentarischen Selbstbewusstsein zeugte. |
Das Europäische Parlament hat sich diesen Aufgaben vielmehr kraft eigener Legitimation und unter Inanspruchnahme eines konstitutionellen Initiativrechts unterzogen, was auf jedem Fall von einem beachtlichen parlamentarischen Selbstbewusstsein zeugte. |
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