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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 073, Zeilen: 06-08
Original:
Seite(n): 14, Zeilen: 18-19

So sollte auch die Begrenzungsfunktion [170] europäischer Hoheitsgewalt gegenüber dem Unionsbürger mittels einer Verfassung erweitert werden.

Auch die Begrenzungsfunktion europäischer Hoheitsgewalt gegenüber dem Unionsbürger sollte mittels einer Verfassung erweitert werden.

Kategorie
ShakeAndPaste
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung
In Fn 160 wird dann intensiv aus der Fundstelle übernommen.

Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut)