Untersuchte Arbeit: Seite(n): 073, Zeilen: 06-08 |
Original: Seite(n): 14, Zeilen: 18-19 |
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So sollte auch die Begrenzungsfunktion [170] europäischer Hoheitsgewalt gegenüber dem Unionsbürger mittels einer Verfassung erweitert werden. |
Auch die Begrenzungsfunktion europäischer Hoheitsgewalt gegenüber dem Unionsbürger sollte mittels einer Verfassung erweitert werden. |
Fragmentsichter: Schuju (Sichtungsergebnis: Gut) |
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