Untersuchte Arbeit: Seite(n): 088, Zeilen: 106-112 |
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[216] Freilich gab es bereits verschiedene Expertengremien zur Ausarbeitung von Vertragstexten. Neu war die gleichberechtigte Teilnahme von gewählten Volksvertretern, die bis dato auf Beratung und auf nachträgliche Zustimmung beschränkt waren. Erstmalig sollten die Parlamente schon bei der Entstehung einer Vertragsänderung als Vermittler demokratischer Legitimation und Multiplikatoren in die politische Mitverantwortung genommen werden. Vgl. auch W. Dix, Grundrechtecharta und Konvent – auf neuen Wegen zur Reform der EU?, in: Integration 1/2001, S. 34 ff. |
Schon bisher gab es verschiedene Gremien von Weisen und Experten zur Ausarbeitung von Vertragstexten. Neu war die gleichberechtigte Teilnahme von gewählten Volksvertretern, die bisher auf Beratung und nachträgliche Zustimmung beschränkt sind. Erstmalig sollten die Parlamente schon bei der Entstehung einer Vertragsänderung als Vermittler demokratischer Legitimation und Multiplikatoren in die politische Mitverantwortung übernommen werden. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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