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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 094, Zeilen: 101-109
Original:
Seite(n): 36, Zeilen: 29-36

[230] Hätte man sich auf einen Streit um Verfassung und Staatlichkeit der Union eingelassen, so wäre diese Einigung zu dieser Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit gefährdet gewesen, so auch W. Dix, Grundrechtecharta und Konvent – auf neuen Wegen zur Reform der EU?, in: Integration 1/2001, S. 34ff, 36. Für Dix, ebenda, ist die „Charta ein weiteres Beispiel, dass sich die Union auch ohne Berufung auf staatsrechtlich geprägte Zielvorstellungen pragmatisch und schrittweise weiterentwickeln kann. Hierfür genügen ihr die schon immer anerkannten funktionalen Grundsätze der Integration: die Handlungsfähigkeit der Organe, die demokratische Legitimation, die Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten.“

Hätte man sich auf einen Streit um Verfassung und Staatlichkeit der Union eingelassen, so wäre diese Einigung mit Sicherheit gefährdet gewesen.

Damit ist die Charta ein weiteres Beispiel, dass sich die Union auch ohne Berufung auf staatsrechtlich geprägte Zielvorstellungen pragmatisch und schrittweise weiterentwickeln kann. Hierfür genügen ihr die schon immer anerkannten funktionalen Grundsätze der Integration: die Handlungsfähigkeit der Organe, die demokratische Legitimation, die Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Dix 2001
Link
Dix 2001
Anmerkung
Text anhand des Originals überprüft