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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 120, Zeilen: 06-08
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In der Literatur ist man sich inzwischen weitgehend einig, dass das Primärrecht der Europäischen Union Verfassungsqualität [314] hat, dass aber unter Zugrundelegung eines substantiell angereicherten Verfassungsbegriffs Defizite bestehen.

Vor diesem Hintergrund 55 ist man sich inzwischen weitgehend einig, dass das Primärrecht der EU Verfassungsqualität hat, dass aber unter Zugrundelegung eines substantiell angereicherten Verfassungsbegriffs Defizite bestehen.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Nettesheim 2004
Link
Nettesheim 2004
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Schlecht)