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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 128, Zeilen: 12-15
Original:
Seite(n): 59, Zeilen: 25-32

Andererseits ist sich der EuGH aber durchaus der Grenzen einer solchen staatsrechtlichen Analogie bewusst, vor allem was einen eventuellen „föderalen“ Charakter der vertikalen Kompetenzverteilung zwischen den Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten betrifft. [344]

Auf der anderen Seite ist sich der EuGH aber sehr wohl der Grenzen einer solchen staatsrechtlichen Analogie bewusst, vor allem was einen eventuellen „föderalen“ Charakter der vertikalen Kompetenzverteilung zwischen den Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten betrifft.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hummer 2003
Link
Hummer 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Schlecht)