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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 130, Zeilen: 12-25
Original:
Seite(n): 56, Zeilen: -

Hinsichtlich der Existenz eines „europäischen Volkes" verlangt das Völkerrecht kein homogenes Staatsvolk bzw. eine „subjektive Bekenntnisgemeinschaft" im Sinne einer „Nation", sondern rekurriert auf die Bevölkerung als Anzahl sesshafter Menschen. [...] Und betreffs der fehlenden Staatsgewalt wurde vorstehend schon ausgeführt, dass es nur auf die souveräne Selbstregierung und rechtliche Unabhängigkeit ankommen könne, nicht aber darauf, wie die Wahrnehmung der Staatsgewalt in der Staatenverbindung intern aufgeteilt ist.

Im Wesentlichen ist die noch fehlende „Staatsqualität" des (völkerrechtlichen) Staatenbundes Europäische Union auf den mangelnden Staatsgründungswillen ihrer Mitgliedstaaten zurückzuführen und weniger auf die fehlende hinreichende Staatsgewalt oder die in den Gründungsverträgen enthaltenen Garantien für die einzelstaatliche Identität (Art. 6 Abs. 3 EUV) und Selbstständigkeit. [354]

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Fn. 352 Die folgenden völkerrechtlichen Begründungsansätze lehnen sich an W. Hummer, "Verfassungs-Konvent" und neue Konventsmethode. Instrumente zur Verstaatlichung der Union, in: Politische Studien. Der Europäische Verfassungskonvent - Strategien und Argumente. Sonderheft 1/2003. S. 53 ff., 56 an.

Was die Existenz eines „europäischen Volkes“ anbelangt, so verlangt das Völkerrecht an sich auch kein homogenes Staatsvolk bzw. eine „subjektive Bekenntnisgemeinschaft“ im Sinne einer „Nation“, sondern stellt auf die Bevölkerung als Anzahl sesshafter Menschen ab. Hinsichtlich der fehlenden Staatsgewalt wurde vorstehend schon ausgeführt, dass es nur auf die souveräne Selbstregierung und rechtliche Unabhängigkeit, nicht aber darauf ankomme, wie die Wahrnehmung der Staatsgewalt in der Staatenverbindung intern aufgeteilt ist. Die noch fehlende Staatsqualität des völkerrechtlichen Staatenbundes EU ist daher vor allem auf den mangelnden Staatsgründungswillen ihrer Mitgliedstaaten zurückzuführen und weniger auf die fehlende hinreichende Staatsgewalt oder die in den Gründungsverträgen enthaltenen Garantien für die einzelstaatliche Identität (Art. 6 Abs. 3 EUV) und Selbstständigkeit. [21]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hummer 2003
Link
Hummer 2003
Anmerkung
Fußnote 352: "... lehnen sich an Hummer an" ist unzureichend da Text nahezu wörtlich übernommen. -> Versch. Bauernopfer

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)