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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 135, Zeilen: 02-11
Original:
Seite(n): 40, Zeilen: 01-06;12-26

(1) Der Post-Nizza-Prozess [368] – parlamentarische Einflusssphären

Im Lichte der wenig überzeugenden Reformergebnisse des Vertrags von Nizza wurde wiederkehrend der Vorteil eines konventsähnlichen Verfahrens thematisiert. Ein wesentliches Argument für die Forderung nach einer offenen und transparenten Methode jenseits der nationalen Interessensgräben der Regierungskonferenzen war dabei regelmäßig der Hinweis auf die positiven Erfahrungen mit dem Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtecharta, der in nur 18 Sitzungen eines der modernsten Menschenrechtsdokumente und ein deutliches Bekenntnis der Europäischen Union zum europäischen Grundrechte- und Wertemodell entworfen hatte.

4.2 „Post-Nizza“ und die Beratungen im Deutschen Bundestag

Mit den wenig überzeugenden Reformergebnisse des Vertrags von Nizza [...]. Bereits in dieser Sitzung wurde der Vorteil eines konventsähnlichen Verfahrens thematisiert. Ein wesentliches Argument für die Forderung nach einer offenen und transparenten Methode jenseits der nationalen Interessensgräben der Regierungskonferenzen war dabei immer wieder der Hinweis auf die positiven Erfahrungen mit dem Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtecharta. [...] Der erste Konvent hatte [...] in nur 18 Sitzungen [...] eines der modernsten Menschenrechtsdokumente und ein deutliches Bekenntnis der Europäischen Union zum europäischen Grundrechte- und Wertemodell erarbeitet [22].

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung