Untersuchte Arbeit: Seite(n): 136, Zeilen: 125-139 |
Original: Seite(n): 41-42, Zeilen: 21-36;01-08 |
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[373] Trotz deutlicher Zurückhaltung des Gastgeberlandes Schweden sprachen sich im Verlauf der Beratungen immer mehr Delegierte für ein konventsähnliches Verfahren in Anlehnung an den Grundrechtekonvent aus. Nachhaltig unterstützt wurde die Bundestagsdelegation in ihrer Forderung nach einer Verfahrensreform von der COSAC-Delegation der Assemblée Nationale und des französischen Senats sowie den Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Am Ende der zweitägigen Konferenz verabschiedete die COSAC einstimmig bei einer Stimmenthaltung einen Beitrag, in dem die Einrichtung einer am Vorbild Grundrechtekonvent orientierten Konferenz zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 gefordert wurde, vgl. M. Fuchs/ S. Hartleif / V. Popovic (2002), S. 631. Nach dem ersten Schulterschluss mit den anderen mitgliedsstaatlichen Parlamenten blieb der Europaausschuss des Bundestages in engem Kontakt mit der Bundesregierung über die Frage der weiteren Verfahrensschritte im Rahmen des Post-Nizza-Prozesses. Am 4. Juli 2001 fasste er mit den Stimmen aller Fraktionen einen weiteren Konventsbeschluss, vgl. M. Fuchs / S. Hartleif / V. Popovic (2002), S. 245, in dem er unter anderem forderte, das Mandat des Konvents zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 auf Vorschläge zur [zukünftigen Rolle der Organe der EU sowie ihr Verhältnis zueinander, zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten, zur Vereinfachung der Verträge, zur künftigen Rolle der nationalen Parlamente sowie zur Integration der Europäischen Grundrechtecharta in die Verträge auszuweiten.] |
Trotz deutlicher Zurückhaltung des Gastgeberlandes Schweden sprachen sich im Verlauf der Beratungen immer mehr Delegierte für ein konventsähnliches Verfahren in Anlehnung an den Grundrechtekonvent aus. Nachhaltig unterstützt wurde die Bundestagsdelegation in ihrer Forderung nach einer Verfahrensreform von der COSAC-Delegation der Assemblée Nationale und des französischen Senats sowie den Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Am Ende der zweitägigen Konferenz verabschiedete die COSAC einstimmig bei einer Stimmenthaltung einen Beitrag, in dem die Einrichtung einer am Vorbild Grundrechtekonvent orientierten Konferenz zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 gefordert wurde [26: s. Seite 631. (Teil III, Teil D, 1).] [...] Nach dem ersten Schulterschluss mit den anderen mitgliedsstaatlichen Parlamenten blieb der Europaausschuss des Bundestages in engem Kontakt mit der Bundesregierung über die Frage der weiteren Verfahrensschritte im Rahmen des Post-Nizza-Prozesses. Am 4. Juli 2001 fasste er mit den Stimmen aller Fraktionen einen weiteren Konventsbeschluss [27: s. Seite 245(Teil II, Teil D)], in dem er unter anderem forderte, das Mandat des Konvents zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 auf Vorschläge zur [zukünftigen Rolle der Organe der EU sowie ihr Verhältnis zueinander, zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten, zur Vereinfachung der Verträge, zur künftigen Rolle der nationalen Parlamente sowie zur Integration der Europäischen Grundrechtecharta in die Verträge auszuweiten.] |
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