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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 139, Zeilen: 03-14
Original:
Seite(n): 27, Zeilen: 12-24

Die Staats- und Regierungschefs haben mit der dem Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung Nr. 23 [378] zur Zukunft der Union dies unterstrichen, indem sie unter anderem folgende Fragen formulierten, die es zu klären galt:

− Zum einen wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann;

− sodann der Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln;

− eine Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern;

− die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas.

Diesen Auftrag haben die Staats- und Regierungschefs nämlich mit der dem Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung Nr. 23 zur Zukunft der Union erteilt, indem sie unter anderem folgende Fragen formulierten, die es zu klären gilt:

− Die Frage, wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann;

− der Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln;

− eine Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern;

− die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Fuchs 2002
Link
Fuchs 2002
Anmerkung
Die Fragen sind sehr ähnlich an den Originaltext der Erklärung Nummer 23 KeinPlag/Fragment_139_06-14, dieser Absatz ist wegen dem Einleitungssatz dennoch als Plagiat einzustufen. Vermutlich wusste Guttenberg nicht, dass diese Fragen so in der Erklärung formuliert wurden. Es gibt keinen Verweis zum Vertrag von Nizza, an den sie anhgehängt ist.Die Fußnote 378 bezieht sich auf Wägenbaur, von Guttenberg Wägenbauer genannt, doch dessen Text " Zur Zukunft der EU: Was bringt die Erklärung von Laeken?" behandelt den Inhalt der "Erklärung zur Zukunft der Union" nicht genauer, sondern die "Erklärung von Laeken", Guttenberg hat vermutlich diese Fußnote auf Grund des Titels eingefügt, ohne den Text gelesen zu haben.