Untersuchte Arbeit: Seite(n): 139, Zeilen: 03-14 |
Original: Seite(n): 27, Zeilen: 12-24 |
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Die Staats- und Regierungschefs haben mit der dem Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung Nr. 23 [378] zur Zukunft der Union dies unterstrichen, indem sie unter anderem folgende Fragen formulierten, die es zu klären galt: − Zum einen wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann; − sodann der Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln; − eine Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern; − die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas. |
Diesen Auftrag haben die Staats- und Regierungschefs nämlich mit der dem Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung Nr. 23 zur Zukunft der Union erteilt, indem sie unter anderem folgende Fragen formulierten, die es zu klären gilt: − Die Frage, wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten hergestellt und danach aufrechterhalten werden kann; − der Status der in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln; − eine Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu ändern; − die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas. |
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