Untersuchte Arbeit: Seite(n): 167, Zeilen: 01-11 |
Original: Seite(n): 45, Zeilen: 11-23 |
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Ein bedeutender Vorteil des Konventsverfahrens lag im Beginn der „Politisierung“ des europäischen Interessensausgleichs. Grundsätzlich ist eine Abstimmung von 25 (plus x) nationalen Interessen nahezu unmöglich. Unhabhängig von einer aktuellen Bewertung steht einem Konvent dagegen grundsätzlich die Möglichkeit zur Interessenformulierung innerhalb der vier Institutionengruppen und der „politischen Familien“ offen. So erfolgte beispielsweise zum Ende des Grundrechtekonvents der politische Interessenausgleich nicht mehr entlang der nationalstaatlichen Linien, sondern zwischen den politischen Gruppen. Die Zusammenkünfte der „politischen Familien“ im Vorfeld der Plenarsitzungen führten so schon beim ersten Konvent zu einer Abstimmung über die nationalen Grenzen hinweg. [482] |
Eine zweite bedeutende Chance für den Konvent wird in der „Politisierung“ des europäischen Interessensausgleichs liegen. [...] Ein künftiger Ausgleich von 27 nationalen Interessen wird nahezu unmöglich sein. Dem Konvent wird hingegen eine historische Möglichkeit zur Interessenformulierung innerhalb der vier Institutionengruppen und der „politischen Familien“ offen stehen. So erfolgte zum Ende des Grundrechtekonvents der politische Interessenausgleich nicht mehr entlang der nationalstaatlichen Linien, sondern zwischen den politischen Gruppen. Die Zusammenkünfte der politischen Familien im Vorfeld der Plenarsitzungen führten so schon beim ersten Konvent zu einer Abstimmung über die nationalen Grenzen hinweg. |
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