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[Jedoch ist bislang] nicht erkennbar, weshalb der EuGH das Zentralisierungsinteresse der anderen europäischen Institutionen nicht teilen sollte. Je mehr Kompetenzen die Europäische Union erhält, desto wirkungsmächtiger sind die Fälle, die die europäischen Richter zu entscheiden haben. Es würde zu weit führe, zu postulieren, dass sich insbesondere deshalb der EuGH in der Vergangenheit als "Motor der Integration" betätigt hätte. (488) Allerdings ist in einer vergleichenden Betrachtung der Geschichte unterschiedlicher Bundesstaaten festzustellen, dass die Verfassungsgerichte kaum gegen Zentralisierungstendenzen vorzugehen tendierten und diese nicht selten durch ihre Rechtssprechung verstärkten. Demzufolge und aufgrund der beklagten Chancenlosigkeit der nationalen Parlamente vor dem EuGH wurde bereits in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wiederholt die Forderung aufgestellt, die nationalen Parlamente über eine zweite Kammer des Europaparlaments oder direkt an der europäischen Gesetzgebung zu beteiligen. Auch wurde erwogen, dem EuGH zumindest ein "Subsidiariätsgericht" an die Seite zu stellen, das aus Vertretern der höchsten nationalen Gerichte bestünde und ausschließlich über Kompetenzstreitigkeiten zu entscheiden hätte. |
Aber der Europäische Gerichtshof teilt das Zentralisierungsinteresse der anderen europäischen Institutionen. Je mehr Kompetenzen die EU erhält, desto wichtiger und interessanter sind die Fälle, die die europäischen Richter entscheiden können. Deshalb hat sich der Europäische Gerichtshof in der Vergangenheit als Motor der Integration betätigt. Aus dem gleichen Grund beobachten wir in der Geschichte der verschiedensten Bundesstaaten, dass die Verfassungsgerichte kaum gegen Zentralisierungstendenzen vorgehen und sie meist sogar durch ihre Rechtsprechung verstärken. (Das schweizerische Bundesgericht ist hier eine Ausnahme, da es zum Glück nicht für Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund zuständig ist.) Weil die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten beim Europäischen Gerichtshof keine Chance hätten, müssen sie über eine zweite Kammer des Europaparlaments oder direkt an der europäischen Gesetzgebung beteiligt werden. Oder man müsste zumindest dem Europäischen Gerichtshof ein Subsidiaritätsgericht an die Seite stellen, das aus Vertretern der höchsten nationalen Gerichte besteht und ausschliesslich über Kompetenzstreitigkeiten entscheidet. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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