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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 171, Zeilen: 101-111
Original:
Seite(n): 478, Zeilen:

Fussnote 488, S. 171:

Siehe nur G.G. Saner, Der Europäische Gerichtshof als Förderer und Hüter der Integration, 1988. Zur bisherigen Rolle des EuGH J. Schwarze, Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht und Rechtsschutzinstanz, 1983; O. Dörr/ U. Mager, Rechtswahrung und Rechtsschutz nach Amsterdam – Zu den neuen Zuständigkeiten des EuGH, in: AöR 125 (2000), S. 386 ff.; P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 478 ff.; W. Graf Vitzthum, Gemeinschaftsgericht und Verfassungsgericht – rechtsvergleichende Aspekte, in: JZ 1998, S. 161 ff. vgl. auch den Sammelband von J. Schwarze (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit im Zeichen Europas, 1998; P. Pernthaler, Die Herrschaft der Richter im Recht ohne Staat. Ursprung und Legitimation der rechtsgestaltenden Funktionen des EuGH, in: Juristische Blätter 2000, S. 691 ff.; A. Wolf-Niedermaier, Der Europäische Gerichtshof zwischen Recht und Politik, 1997.

Fussnote 692, S. 478:

Früh [...] J. Schwarze, Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht und Rechtsschutzinstanz, 1983. S. auch O. Dörr/ U. Mager, Rechtswahrung und Rechtsschutz nach Amsterdam — Zu den neuen Zuständigkeiten des EuGH, AöR 125 (2000), S. 386 ff.; W. Graf Vitzthum, Gemeinschaftsgericht und Verfassungsgericht — rechtsvergleichende Aspekte, JZ 1998, S. 161 ff.; G.G. Saner, Der Europ. Gerichtshof als Förderer und Hüter der Integration, 1988; [...] — Zum EuGH: P. Pernthaler, Die Herrschaft der Richter im Recht ohne Staat, Ursprung und Legitimation der rechtsgestaltenden Funktionen des EuGH, Juristische Blätter 2000, S. 691 ff.; [...] A. Wolf-Niedermaier, Der Europ. Gerichtshof zwischen Recht und Politik, 1997;

Kategorie
ShakeAndPaste
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Häberle 2006
Link
Häberle 2006
Anmerkung
Hier wurden viele Quellen weglassen, eine hinzugefügt (Sammelband Schwarze 1998), und Saner von der Mitte an den Anfang gestellt. Ansonsten bleibt die Reihenfolge erhalten, und auch die Aufteilung nach Themen "früh" und "EuGH". Der Verweis auf Häberle ist locker in die Aufzählung integriert, ohne kenntlich zu machen, das daraus die anderen Nachweise stammen. Auch Syntax ist übernommen, z.B. "O. Dörr/ U. Mager" (Leerzeichen!).

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut)