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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 177, Zeilen: 17-19
Original:
Seite(n): 1, Zeilen:

Die Kommissare gelten als Mittler zwischen „Brüssel" und ihren Herkunftsländern, daher möchte jeder Staat mit der Person des Kommissars über ein „symbolisches Vertretungsdispositiv" verfügen.

Bei dieser Argumentation geht es nicht so sehr darum, daß jeder Staat seine Interessen in diesem Organ vertreten sieht, sondern um das Recht eines jeden, mit der Person eines Kommissars über ein gleichberechtigtes "symbolisches Vertretungsdispositiv" zu verfügen. Die Kommissare sind in diesem Konzept keine reinen Interessenvertreter, sondern die bevorzugten Mittler zwischen "Brüssel" und ihren Herkunftsländern, den heimischen Medien und Öffentlichkeiten.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Andreas Maurer / Simon Schunz, Von Brüssel nach Rom II. Der Entwurf einer europäischen Verfassung zwischen Konvent und Regierungskonferenz. Diskussionspapier Stiftung Wissenschaft und Politik. Berlin November 2003 (Zweite Aktualisierung)
Link
http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/bruesselromKS.pdf
Anmerkung
Erste Fassung des Papiers wird im Literaturverzeichnis unter Schunz aufgeführt.