Untersuchte Arbeit: Seite(n): 187, Zeilen: 18-24 |
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Die Präambel ist im Vergleich zu manch anderen Verfassungstexten wenig eindrucksvoll ausgefallen. Nicht nur erscheint der Bezug zum religiösen und geistigen Erbe Europas dürr 530, wenngleich die Diskussion über die fortwirkende Bedeutung des religiösen Erbes für die europäische Identität bemerkenswert lebendig und substantiell gewesen ist. Auch die formulierten „Ziele der europäischen Einigung“ werden eher in trockener Sprache, entsprechend dem Kommuniqué-Stil von EU-Gipfeltreffen abgehandelt. Fussnoten: 530 Vgl. hierzu unter C.II. |
Wenig eindrucksvoll ist auch die Präambel ausgefallen. Nicht nur bleibt der Bezug zum religiösen und geistigen Erbe Europas dürr, wiewohl die Diskussion über die fortwirkende Bedeutung des religiösen Erbes für die europäische Identität außerordentlich substantiell gewesen ist. Auch die formulierten Ziele der europäischen Einigung werden eher in trockener Sprache, im üblichen eher langweiligen Kommuniqué-Stil von EU-Gipfeltreffen abgehandelt. |
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