Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 17-18 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 1-2 |
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Schließlich ein grundsätzlicher Gedanke: Ein einmaliger, punktueller Akt kann eine Verfassung ohnehin nicht legitimieren. |
Dementsprechend kann ein einmaliger, punktueller Akt eine Verfassung ohnehin nicht legitimieren. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
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