GuttenPlag Wiki
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 192, Zeilen: 17-18
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 1-2

Schließlich ein grundsätzlicher Gedanke: Ein einmaliger, punktueller Akt kann eine Verfassung ohnehin nicht legitimieren.

Dementsprechend kann ein einmaliger, punktueller Akt eine Verfassung ohnehin nicht legitimieren.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Peters 2003
Link
Peters 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)