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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 220, Zeilen: 09-19
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Seite(n): 1023, Zeilen: ?

Die institutionellen Arrangements, die den so ermittelten Volkswillen in einen annähernd handlungsfähigen Regierungswillen überführen, sind überaus vielfältig, folgen jedoch weitgehend einem Grundmuster: Parteien als „Agenturen“ zur Bündelung des Volkswillens, die Regierung als Exekutivorgan des Mehrheitswillens, die Opposition als politischer Gegner, das Parlament als Beschlussorgan und politische „Schaubühne“. Unterschiedlich ist auf beiden Seiten des Atlantiks freilich das Verständnis von der Notwendigkeit einer Trennung von Staatsoberhaupt und Regierungschef. Wie eingespielt diese allgemeine Funktionsteilung mittlerweile auch auf europäischer Ebene ist, offenbaren bei aller Dringlichkeit einer neuen Gewichtsverteilung die dort gebildeten Organe (Parlament, Kommission, Ministerrat, Gerichte).

Die institutionellen Arrangements, die den so ermittelten Volkswillen in einen handlungsfähigen Regierungswillen überführen, sind freilich überaus vielfältig, aber sie folgen doch einem Grundmuster: Parteien als Agenturen zur Bündelung des Volkswillens, die Regierung als Exekutivorgan des Mehrheitswillens, die Opposition als politischer Gegner (nicht als Feind), das Parlament als Beschlussorgan und politische „Schaubühne”, Trennung von Staatsoberhaupt und Regierungschef. Wie eingespielt diese Funktionsteilung auch auf europäischer Ebene ist, zeigen die dort gebildeten Organe (Parlament, Kommission, Ministerrat, Gericht), auch wenn heute Einigkeit darüber herrscht, dass deren Gewichte künftig neu verteilt werden müssen.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Stolleis 2002
Link
Stolleis 2002
Anmerkung