Untersuchte Arbeit: Seite(n): 248, Zeilen: 106-112 |
Original: Seite(n): 220, Zeilen: 102-107 |
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[728] Es ist daher durchaus schlüssig, dass die unter bundesstaatlicher Sichtweise besonders wichtigen Amendments allesamt noch vor den sogenannten „New Deal“-Reformen angenommen wurden: so die „Bill of Rights“, die Abschaffung der Sklaverei (13. Amendment), das Recht auf „due process“ (14. Amendment), die Einführung einer Bundeseinkommenssteuer (16. Amendment) und die Volkswahl der Senatoren (17. Amendment), vgl. auch mit Betonung der gliedstaatlichen Aspekte J. Annaheim, Die Gliedstaaten im amerikanischen Bundesstaat, 1992, S. 220 mit Fn. 4. |
[4] So ist etwa bezeichnend, daß die unter bundesstaatlichen Gesichtspunkten besonders wichtigen Verfassungszusätze allesamt noch vor den Reformen des „New Deal“ angenommen wurden: nämlich die „Bill of Rights“ (I. bis X. Amendment, 1791), die Abschaffung der Sklaverei (XIII. Amendment, 1865), das Recht auf „due process“ (XIV. Amendment, 1868), die Einführung einer Bundeseinkommenssteuer (XVI. Amendment, 1913) und die Volkswahl der Senatoren (XVII. Amendment, 1913). |
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