GuttenPlag Wiki
Registrieren
Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 248, Zeilen: 16-23
Original:
Seite(n): 220, Zeilen: 01-08

Die Geschichte der amerikanischen Revisionspraxis zeichnet sich insgesamt und in föderativer Hinsicht durch zwei Merkmale aus: Formell wie gesehen dadurch, dass bislang alle Verfassungsergänzungen auf Vorlagen des Kongresses beruhten, die Gliedstaaten ihr Recht auf Einberufung eines Verfassungskonvents somit noch nie durchgesetzt haben, und materiell schließlich dadurch, dass die im 20. Jahrhundert gewachsenen Kompetenzverlagerungen auf den Bund weniger eine Folge förmlicher Anpassungen des Verfassungstextes, sondern vielmehr Ergebnis richterlicher Verfassungsinterpretation sind. [728]

In föderativer Hinsicht zeichnet sich die Geschichte der Revisionspraxis durch zwei Merkmale aus: Formell einmal dadurch, daß bislang alle Verfassungsänderungen auf Vorlagen des Kongresses beruhen, die Gliedstaaten ihr Recht auf Einberufung eines Verfassungskonvents somit noch nie durchgesetzt haben [3], und materiell schließlich dadurch, daß die im 20. Jahrhundert gewachsenen Kompetenzverlagerungen auf den Bund nicht so sehr eine Folge förmlicher Anpassungen des Verfassungstextes, sondern vielmehr das Ergebnis richterlicher Verfassungsauslegung darstellen[4].

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Annaheim 1992
Link
Annaheim 1992
Anmerkung