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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 256, Zeilen: 01-05
Original:
Seite(n): 4, Zeilen:

Zusammenfassend kann deshalb festgehalten werden, dass alle bisherigen, expliziten oder impliziten Verfahren der Änderung von Vertragsprimärrecht, sieht man einmal von den beim Verfahren der „autonomen" Vertragsänderung geltenden Besonderheiten ab, durch ein mitgliedstaatliches Ratifizierungserfordernis flankiert werden.

Zusammenfassend kann deshalb festgehalten werden, dass alle bisherigen, expliziten oder impliziten Verfahren der Änderung von Vertragsprimärrecht, sieht man einmal von den beim Verfahren der autonomen Vertragsänderung geltenden Besonderheiten ab, durch ein mitgliedstaatliches Ratifizierungserfordernis flankiert werden.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Görlitz 2003
Link
Görlitz 2003
Anmerkung
Fn 734 verweist auf wissenschaftlichen Dienst; keine Kennzeichnung als wörtliches Zitat