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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 260, Zeilen: 31-33
Original:
Seite(n): 16, Zeilen: 24-27

Die spezifische "Gestimmtheit des Verfassungsrechts" (K. Stern) führt zu Besonderheiten bei der Interpretation. „We must never forget that it is a Constitution we are expounding", hat der Supreme Court der USA bereits 1819 dekretiert. [750]

Diese spezifische Gestimmtheit des Verfassungsrechts führt zu Besonderheiten bei der Interpretation. "We must never forget that it is a constitution we are expounding" hat der Supreme Court der USA bereits 1819 dekretiert. [49]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Stern 1997
Link
Stern 1997
Anmerkung
Im Zusammenhang mit den Folge-Fragmenten ist das Plagiat recht eindeutig. Bemerkenswert ist, dass für das direkt zitierte "Gestimmtheit des Verfassungsrechts" auf "K. Stern" (ohne weitere Quelle) verwiesen wird, nicht aber für den restlichen Text