Untersuchte Arbeit: Seite(n): 261, Zeilen: 08-11 |
Original: Seite(n): 35, Zeilen: 20-24 |
|
---|---|---|
Unzweifelhaft führt vor allem die Rechtsbildung zu Spannungen, zuweilen auch zu Konflikten, zwischen den nach der Gewalten- und Funktionenordnung der Verfassung zur generellen Rechtserzeugung berufenen Parlamenten und den Verfassungsgerichten. |
Unzweifelhaft führt vor allem die Rechtsbildung auf den gerade dargelegten Stufen drei und vier zu Spannungen, zuweilen auch zu Konflikten, zwischen den nach der Gewalten- und Funktionenordnung der Verfassung zur generellen Rechtserzeugung berufenen Parlamenten und den Verfassungsgerichten. |
|
4.229
Seiten