Untersuchte Arbeit: Seite(n): 265, Zeilen: 08-12 |
Original: Seite(n): 1, Zeilen: 16-18 |
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[...] wobei in einigen Ländern in der Rechts- aber auch Politikwissenschaft vordergründig ein Interpretationsmonopol der Verfassungsgerichtsbarkeit behauptet wird. Insgesamt hat sich eine in sich kontroverse Tradition der Verfassungshermeneutik herausgebildet, die auch unter modernen kulturhermeneutischen[768] Vorzeichen zu analysieren wäre.[769] |
Wo ein Interpretationsmonopol der Verfassungsgerichtsbarkeit zukommt, hat sich eine in sich stets kontroverse Tradition der Verfassungshermeneutik herausgebildet, die unter modernen kulturhermeneutischen Vorzeichen zu analysieren ist. |
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