Untersuchte Arbeit: Seite(n): 269, Zeilen: 20-26 |
Original: Seite(n): 36, Zeilen: 18-26 |
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Zu nennen ist etwa die immer wieder modifizierte Handhabung verfassungsmäßiger Aufgaben durch oberste Verfassungsorgane wie Kongress und Präsident, aber auch die Verfassungsfortbildung in der Tradition der englischen „conventions“ durch ungeschriebene Verfassungsbräuche und -gewohnheiten, wodurch neben einer Ausfüllung der Lücken im knapp bemessenen Verfassungstext auch die Verfassungsbestimmungen selbst einem steten Wandel unterzogen werden. [779] |
Hierunter fallen vor allem: [...] Verhaltungsweisen der obersten Gewaltenträger Kongreß und Präsident in der Handhabung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben und schließlich ungeschriebene Verfassungsbräuche und -gewohnheiten, die nach der Art der englischen conventions die Verfassung fortbilden. Hierdurch werden nicht nur Lücken Verfassungstext ausgefüllt, [...] sondern auch die Verfassungsbestimmungen selbst einem ständigen Wandel unterworfen. |
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