Untersuchte Arbeit: Seite(n): 26, Zeilen: 116-120 |
Original: Seite(n): 369, Zeilen: 28-36 |
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[Fn. 27] Der theoretische Abschnitt der Unabhängigkeitserklärung wird emotional von der Abrechnung mit dem englischen König George III. überlagert. Dort wird das archaische Motiv des Widerstands gegen einen Tyrannen aufgegriffen. Insoweit steht die Erklärung durchaus in gewisser Rechtstradition der Monarchomachen, der Absetzung Philipps II. 1581, der Hinrichtung Karls I. und der Bill of Rights von 1689. [Diesen Aspekt heben auch W. Reinhard. Vom italienischen Humanismus bis zum Vorabend der Französischen Revolution, in: H. Frenske/D. Mertens/W. Reinhard/K. Rosen (Hrsg.), Geschichte der politischen Ideen, aktualisierte Ausgabe 1996. S. 241 ff., 369 sowie E. Angermann. Ständische Rechtstradition in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, in: Historische Zeitschrift 200 (1965). S. 61 ff. hervor. ...] |
Aber dieser theoretische Abschnitt war zunächst nicht so wichtig wie die Abrechnung mit Georg III., die sie absichern sollte. Dort aber wird das uralte Motiv des Widerstands gegen einen Tyrannen aufgegriffen und eine beinahe lehensrechtliche Absage an einen Fürsten formuliert, der seine Herrscherpflichten verletzt und dadurch seine Untertanen ihrer Verpflichtung entledigt. Insofern steht die Unabhängigkeitserklärung in "ständischer Rechtstradition" (Angermann) der Monarchomachen, der Absetzung Philipps II. 1581, der Hinrichtung Karls I., der Bill of Rights 1689 [...] |
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