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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 270, Zeilen: 101-110
Original:
Seite(n): 37, Zeilen: 06-15;21-25

renaustausches aus. Heute umfaßt er alles, was mit zwischenstaatlichem Handel auch im entferntesten in Verbindung steht. Aus der in Artikel I § 8 par. 3 der Bundesverfassung vorgesehenen eigentlichen Zuständigkeit zur Kreditaufnahme („borrowing money“) leitete der Kongress die Regelung des gesamten Geld-, Bank-, und Börsenwesens ab. Eine Rechtsfigur, die später auch in den Europäischen Gemeinschaften eine gewichtige Rolle spielen sollte, nahm in den Vereinigten Staaten mittels der unterstellten Vollmachten des Kongresses ihren Anfang: die „implied powers“. Aber auch dem Präsidenten bzw. den zuständigen Departments kommt in der Verfassunggebung durch Zuhilfenahme der „implied powers“-Regel oder durch die selbständige Auslegung von Verfassungsbestimmungen im Rahmen der Amtsgeschäfte ein erhebliches Gewicht zu.

Warenaustausches ausdehnen, so daß er heute alles umfaßt, was mit dem zwischenstaatlichen Handel auch nur mittelbar in Verbindung steht, einschließlich der gesamten Industrie- und Agrarproduktion [1]. Aus der ursprünglichen Zuständigkeit zur Kreditaufnahme - "borrowing money" - (Artikel I, Sektion 8, Klausel 2) leitete der Kongreß die Regelung des gesamten Geld- Bank- und Börsenwesens ab. Wo die Verfassung, die natürlich nicht allwissend sein konnte, keine unmittelbaren Zuständigkeiten der Bundesgewalt begründete, nahm sie der Kongreß mit Hilfe der implied powers, der unterstellten oder „mitinbegriffenen“ Vollmachten, in Anspruch [2]. [...] In gleicher Weise tragen der Präsident und die ihm unterstellten Ministerien - departments - zu Verfassungsfortbildung bei, indem sie bei ihrer tagtäglichen Geschäftsführung sich entweder auf ihre Auslegung einer Verfassungsbestimmung stützen oder gleichfalls die implied powers in Anspruch nehmen.

Kategorie
ShakeAndPaste
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Loewenstein 1959
Link
Loewenstein 1959
Anmerkung