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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 274, Zeilen: 01-02
Original:
Seite(n): 417, Zeilen: 09-11

[... wohingegen er als Rechtsmittelgericht („appellate jurisdiction“) grundsätzlich alle Fälle, die den] Bundesgerichten zugewiesen sind, in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht überprüfen kann.[791]

Als Rechtsmittelgericht kann der Supreme Court grundsätzlich alle Fälle in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht überprüfen, die den Bundesgerichten zugewiesen sind (Art. III, Sect. 2, Unterabsatz 1)[5].

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Egerer 1989
Link
Egerer 1989
Anmerkung
Fußnote 791 enthält neben einem weiteren Absatz aus dem Original einen Hinweis auf Egerer ("vgl.").