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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 274, Zeilen: 109-110
Original:
Seite(n): 417, Zeilen: 20-24

[792] Das deutsche Recht etwa gestattet dies dem Bundesverfassungsgericht in Art. 93 I Nr. 1, 2, 4a, 4b und Art. 100 I GG.

Eine ausdrückliche Regelung, wonach der Supreme Court über die Auslegung der Verfassung und die Vereinbarkeit von nachrangigem Recht mit der Verfassung entscheidet, wie sie etwa das deutsche Recht in Art. 93 GG Abs. 1 Nr. 1, 2, 4a, 4b und Art. 100 Abs. 1 GG für das Bundesverfassungsgericht enthält, fehlt in der amerikanischen Verfassung.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Egerer 1989
Link
Egerer 1989
Anmerkung
Auslagerung eines Halbsatzes des Originaltextes in eine Fußnote.