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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 283, Zeilen: 11-23
Original:
Seite(n): 69, Zeilen:

Allerdings begann der Supreme Court im 20. Jahrhundert immer deutlicher, im Besonderen durch seine Entscheidungen in Grundrechtsfragen, die Verfassung und das politische System fortzuentwickeln und den Alltag der Bürger zunehmend mitzubestimmen.(824) Hierunter fiel anfangs vor allem die relativ weite Auslegung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die ihre Verankerung im ersten Amendment findet und die nunmehr nicht nur gegen Einschränkungsversuche der Bundesregierung sondern auch der Gliedstaaten behauptet wurde. Es folgten das Verbot der Rassentrennung und der Diskriminierung von Minderheiten auf der Grundlage des 14. Amendments sowie die Garantie eines fairen Prozesses für den Angeklagten, die tief in das gesamte Polizei und Justizwesen eingriff. Erwähnung verdient auch das in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnte Recht auf eine Privatsphäre, gegen das beispielsweise die von Einzelstaaten angeordneten Verbote von Verhütungsmitteln und Abtreibungen verstießen.

Im 20. Jahrhundert begann der Supreme Court aber immer stärker, insbesondere durch seine Urteile in Grundrechtsfragen, die Verfassung und das politische System der USA fortzuentwickeln und den Alltag der Bürger mitzubestimmen. Das betraf zunächst vor allem die weite Auslegung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die im Ersten Amendement verankert ist und nun nicht mehr nur gegen die Bundesregierung, sondern auch gegen Einschränkungsversuche der Einzelstaaten durchgesetzt wurde; dann das Verbot der Rassentrennung und der Diskriminierung von Minderheiten auf der Grundlage des 14. Amendements; ferner die Garantie eines fairen Prozesses für den Angeklagten, die tief in das gesamte Polizei- und Justizwesen eingriff; und schließlich das in der Verfassung nicht explizit erwähnte Recht auf eine Privatsphäre (privacy), gegen das beispielsweise die von Einzelstaaten angeordneten Verbote von Verhütungsmitteln und Abtreibungen verstießen.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Heideking 1998
Link
Heideking 1998
Anmerkung
Auf das Werk wird in Fußnote 824 hingewiesen, die annähernd wörtliche Übernahme und die Fortsetzung der Übernahme nach der Fußnote aber nicht kenntlich gemacht.