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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 287, Zeilen: 12-34
Original:
Seite(n): 110-111, Zeilen: 13-05

In der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts lassen sich in der Rechtspre­chung des Supreme Court zwei Phasen unterschiedlicher Kontrolle feststellen.[834] In der nach dem Präsidenten des obersten Gerichts benannten „Lochner-Ära" (etwa zwischen 1905 und 1937) wurde das vorwiegend wirtschaftslenkende Gesetzes­werk einer umfassenden Kontrolle unterzogen („strict scrutinity test"). Basierend auf der Erwägung, solche Gesetze würden die Vertragsfreiheit und im besonderen Maße das Eigentumsrecht beschränken, forderte der Supreme Court zu deren Rechtfertigung substantiell gewichtige öffentliche Interessen, deren Vorliegen er im einzelnen überprüfte. Annähernd 160 Gesetze hielten schließlich dieser Über­prüfung nicht stand. Wohingegen sich der Gerichtshof in der sogenannten „Nach-Lochner-Ära" nach 1937 spürbar zurücknahm und ein Gesetz regelmäßig nur dann für verfassungswidrig erklärte, wenn es willkürlich, diskriminierend oder nachweisbar ungeeignet zur Ereichung des Ziels war, das der Gesetzgeber frei wählen konnte („rational basis test"). Aus dem erstgenannten Stadium der Recht­sprechung ist eine dissenting opinion des Richters H. F. Stone bemerkenswert, der 1936 in der Blütezeit der sogenannten „New Deal"-Gesetzgebung, in der der Supreme Court ein landwirtschaftliches Sanierungsprogramm des Präsidenten Roosevelt für verfassungswidrig erklärt hatte, seine abweichende Meinung wie folgt begründete:

„The power of courts to declare a Statute unconstitutional is subject to two guiding principles of decision which ought never to be absent from judicial consciousness. One is that courts are concerned only with the power to enact statutes, not with their wisdom. The other is that while unconstitutional exercise of power by the executive and legislative [branches of the government is subject to judicial restraint, the only check upon our own exercise of power is our own sense of self-restraint.]

In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts sind in der Rechtspre­chung des dortigen Supreme Court zwei Phasen unterschiedlicher gerichtlicher Kontrolle festzustellen[9]. In der nach dem Präsidenten des Gerichts benannten sogenannten Lochner-Ära (etwa zwischen 1905 und 1937) unterzog er das – vorwiegend wirtschaftslenkende – Gesetz einer intensiven Kontrolle (strict scrutinity test.) Ausgehend von der Überlegung, daß solche Gesetze in die Vertragsfreiheit und vor allem in das Eigentumsrecht stark eingreifen, forderte der Gerichtshof zu deren Rechtfertigung substantiell gewichtige öffentliche Interessen, deren Vorliegen er im einzelnen überprüfte. An die 160 Gesetze hielten dieser Über­prüfung nicht stand.

In der sogenannten Nach-Lochner-Ära (nach 1937) hielt sich der Gerichtshof dagegen merklich zurück und erklärte ein Gesetz nur dann für verfassungswidrig, wenn es willkürlich, diskriminierend oder nachweisbar ungeeignet zur Erreichung des Ziels, das der Gesetzgeber frei wählen konnte, war (rational basis test). Erwähnenswert aus der ersten Recht­sprechungsphase ist eine dissenting opinion des Richters Harlan F. Stone bezüglich einer Entscheidung aus dem Jahr 1936, der Hochzeit der sogenannten „new-deal-Gesetzgebung", in der der Supreme Court ein landwirtschaftliches Sanierungsprogramm des Präsidenten Roosevelt für verfassungswidrig erklärt hatte. Zur Begründung seiner abweichenden Meinung führte Richter Stone aus: „Die Macht des Gerichts, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, ist zwei leitenden Entscheidungsprinzipien unterworfen ... Das eine ist, daß Gerichte nur mit der Macht, Gesetze außer Kraft zu setzen, ausgestattet sind, nicht aber mit der Frage, ob diese auch klug und vernünftig sind. Das andere ist, daß, während verfassungswidrige Ausübung der Macht der Exekutive oder Legislative [richterlicher Kontrolle unterworfen ist, die gerichtliche Machtausübung nur unserem eigenen Sinn für Selbstbeschränkung („self-restraint") unterliegt."[10]]

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Wittmann 1999
Link
Wittmann 1999
Anmerkung
Zu Guttenberg zitiert Richter Stone im englischen Original statt in deutscher Übersetzung. Fn. 834 verweist auf diese Stelle bei Wittmann.