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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 288, Zeilen: 05-09
Original:
Seite(n): 111, Zeilen: 08-11

Soweit ersichtlich taucht an dieser Stelle der Begriff „self-restraint" im Zusam­menhang mit der Verfassungsgerichtsbarkeit erstmalig auf. Im Wesentlichen geht es bei der Beantwortung der Frage, ob nun eine „political question" vorliege stets um die selben Problemkreise: Handelt es sich um eine Rechtsfrage, was ist also justiziabel, und was eine „political question"?

Soweit ersichtlich, taucht der Begriff „self-restraint" hier erstmalig in der Literatur auf. Im Kern ging es immer darum: „Was ist eine Rechtsfrage, was ist also justitiabel, und was ist eine political question? [...]"[11]

[Fn. 11] Stern, NWVBl 1994, 244.

Kategorie
VerschärftesBauernOpfer
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Wittmann 1999
Link
Wittmann 1999
Anmerkung
Fn. 834 auf der vorigen S. 287 verweist auf diese Stelle bei Wittmann. Die bei Wittmann korrekt zitierte Frage übernimmt zu Guttenberg ohne jede Quellenangabe.