Untersuchte Arbeit: Seite(n): 289, Zeilen: 08-12 |
Original: Seite(n): 186-187, Zeilen: 21-01 |
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In den Vereinigten Staaten wird die Betrachtung von Problemkreisen der Verfassungsgerichtsbarkeit gerne auf den Begriff der „counter-majoritarianism" reduziert, also auf das Problem der „gegen-Mehrheitlichkeit". Anders als etwa in Deutschland oder Österreich dient letzteres vielen als eines der führenden Paradigmen des amerikanischen Verfassungsrechts schlechthin. |
Nicht anders ist erklärbar, daß das Problem der Verfassungsgerichtsbarkeit überwiegend als "countermajoritaranian difficulty" aufgefaßt wird, also als Problem der Gegen-Mehrheitlichkeit. Hierbei handelt es sich - anders als in Deutschland - um das führende Paradigma des amerikanischen Verfassungsrechts [...] |
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